Oberroth Auch nachdem er sich vor Ort ein Bild verschafft hatte, fiel dem Gemeinderat die Entscheidung über den Antrag zum Bau einer Lärmschutzmauer entlang der Kreisstraße NU7 Richtung Osterberg nicht leicht. Mit 5:3 Stimmen befürwortete das Gremium das Vor-haben samt der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Süd-West. Im Zuge einer ausreichenden Begrü-nung muss die Mauer allerdings an beiden Seiten um 50 Zentimeter von der Grundstücksgrenze eingerückt werden.
Lärmschutz