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Kommentar: Das Alkoholverbot in Illertissen wirft Fragen auf

Kommentar

Das Alkoholverbot in Illertissen wirft Fragen auf

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    An lauen Sommerabenden wirkt der Illertisser Bahnhof offenbar recht anziehend: Manche der Menschen, die dort regelmäßig zusammenkommen, haben es im Leben augenscheinlich nicht leicht. Da wird getrunken, mitunter wird es laut, und manchmal kommt die Polizei.
    An lauen Sommerabenden wirkt der Illertisser Bahnhof offenbar recht anziehend: Manche der Menschen, die dort regelmäßig zusammenkommen, haben es im Leben augenscheinlich nicht leicht. Da wird getrunken, mitunter wird es laut, und manchmal kommt die Polizei. Foto: Uwe Zucchi/dpa

    An lauen Sommerabenden wirkt der Illertisser Bahnhof offenbar recht anziehend: Manche der Menschen, die dort regelmäßig zusammenkommen, haben es im Leben augenscheinlich nicht leicht. Da wird getrunken, mitunter wird es laut, und manchmal kommt die Polizei. Wer regelmäßig mit dem Zug nach Illertissen fährt, kennt solche Szenen. Anwohner ohnehin. Verständlich, wenn sich Passanten und Passagiere unsicher fühlen. Da will das Alkoholverbot ansetzen – in dieser Hinsicht, ist es eine gute Sache. Aber es bleiben einige Fragen unbeantwortet. Da ist zunächst die, was die „ungebetenen Gäste“ fortan tun. Sie werden ihre Probleme weiter mit sich herumtragen. Vielleicht nicht mehr zum Bahnhof, aber auch andernorts kann es Ärger geben. Da könnte es Sinn machen, über einen Streetworker auf die Betroffenen zuzugehen. Ansonsten dürfte sich das Sicherheitsproblem verlagern.

    Ob es ein solches überhaupt gibt, ist ebenfalls fraglich: Wie schlimm ist die Situation am Bahnhof denn wirklich? Das liegt im Auge des Betrachters. Im Vergleich zu anderen Städten scheinen die Probleme in Illertissen überschaubar. Es gibt keine offene Drogenszene, gewalttätige Übergriffe haben oft eine Vorgeschichte, und das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, ist gering. Das belegt die Kriminalstatistik seit Jahren.

    Und dafür schneidet die Verordnung denn doch tief in die bürgerlichen Freiheitsrechte ein. Hier kommt eine dritte Frage ins Spiel: Muss man in der Öffentlichkeit Alkohol trinken? Sicher nicht. Aber grundsätzlich sollte man das dürfen. Das ist Freiheit. Die soll ja durch die Verordnung auch nicht beschnitten werden, heißt es. Zumindest nicht bei unbescholtenen Bürgern, die friedlich ihr Bier trinken. Das bringt uns zu einer vierten Frage: Wie wird das Verbot ausgelegt? Denn eigentlich muss ein Verbot für alle gleichermaßen gelten.

    Zum Bericht über das Alkoholverbot geht es hier.

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