Diese Serie ließ aufhorchen: Vier Mal innerhalb weniger Wochen hat es am Bahndamm nördlich von Kellmünz gebrannt. Die Polizei ging davon aus, dass die Feuer absichtlich gelegt worden waren. Vor gut einer Woche nahm sie einen Tatverdächtigen vorläufig fest – dank Spaziergängern, die den Mann auf frischer Tat ertappt hatten. Wie geht es jetzt weiter?
Wie berichtet, hatte die Feuerwehr am 24. und 26. Februar sowie am 3. und 13. März Brände entlang der Bahnlinie Ulm-Memmingen gelöscht. Trockenes Gras auf rund 200 Quadratmeter stand jeweils in Flammen. Zwei Mal musste der Zugverkehr zwischen Ulm und Memmingen wegen des starken Rauches zeitweise gestoppt werden. Das zog hohe Folgekosten für die Bahn nach sich.
Am Sonntag vor einer Woche bemerkten vier Spaziergänger einen Mann, der vom Bahndamm her kam und dann mit einem Fahrrad davonfuhr. Unmittelbar danach sahen sie Rauch aus einer Böschung aufsteigen. Drei der Zeugen traten das Feuer aus, einer verfolgte den Radfahrer und stellte ihn schließlich. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und am späten Abend nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt. Eine Wohnungsdurchsuchung fand in der Zwischenzeit statt, um mögliche Beweise zu sichern.
Brände bei Kellmünz: Zu einem Prozess kommt es nicht zwingend
Dem 62-Jährigen wird wegen der vorliegenden Zeugenaussagen die Brandlegung am 21. März vorgeworfen, teilt Holger Stabik, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, auf Nachfrage mit. Außerdem führe die Polizei ihn weiterhin als Tatverdächtigen für die anderen Brandlegungen in den zurückliegenden Wochen. Geständig hat sich der Beschuldigte nach seiner vorläufigen Festnahme allerdings nicht gezeigt. Er habe zwar nicht gänzlich geschwiegen, so Stabik, wohl aber in entscheidenden Punkten. "Den Kernfragen ist er ausgewichen", so der Polizeisprecher.
Aktuell gleichen die Beamten nach den Bränden gesicherte Spuren ab. "Nach Abschluss der noch ausstehenden Ermittlungen wird die Anzeige der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt", erklärt Stabik. Er gehe davon aus, dass dies in Kürze der Fall sein wird. Die Staatsanwaltschaft entscheide dann darüber, was genau dem Tatverdächtigen vorgeworfen wird und was als Bestrafung in Betracht kommt.
Im Raum steht der Vorwurf der "Sachbeschädigung durch Brandlegung", was nach Stabiks Worten nicht mit Brandstiftung gleichzusetzen ist. Es mache juristisch einen Unterschied, ob zum Beispiel eine Wiese in Brand gesetzt wird oder ein Haus, in dem sich Menschen aufhalten könnten. Zu einem Gerichtsprozess wird es laut dem Polizeisprecher "nicht zwingend" kommen. Es gebe weitere Möglichkeiten, so zum Beispiel auch eine Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Geldauflage oder wegen geringer Schuld sowie ein Strafbefehlsverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung.
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