Startseite
Icon Pfeil nach unten
Illertissen
Icon Pfeil nach unten

Kellmünz: Was bleibt von der Windkraft in Kellmünz?

Kellmünz

Was bleibt von der Windkraft in Kellmünz?

    • |
    In Kellmünz ist das Thema Windkraft hoch aktuell.
    In Kellmünz ist das Thema Windkraft hoch aktuell. Foto: Julian Leitenstorfer (Symbol)

    Das Thema Windkraft ist in Kellmünz gerade hoch aktuell: Beim Bürgerentscheid haben sich immerhin rund 60 Prozent der Wähler für eine Steuerung der

    Bürgermeister Michael Obst erläuterte, dass das Vorranggebiet rund 250 bis 280 Hektar umfasst. Zirka 200 Hektar davon befinden sich auf Kellmünzer Flur. Ein Großteil der Fläche ist bewaldet und gehört den Bayerischen Staatsforsten. Ein kleinerer Flächenanteil im Bereich der Stockäcker in Richtung Weiler ist in privater Hand.

    Schlechte Aussichten für Windkraft im Illertal

    Obst erläuterte, dass die Staatsforsten den Plänen für die Anlagen nur zustimmen, wenn alle betroffenen Gemeinden auch für die Windkraftanlagen sind (wir berichteten). Dies sei nach derzeitiger Lage nicht der Fall. „Solange wird es keine Nutzungsänderung geben“. Man müsse daher das Augenmerk im Moment vor allem auf private Flächen legen.

    Generell ist es in Bayern so, dass Windkraftanlagen den 10-fachen Abstand ihrer Höhe zur Wohnbebauung einhalten müssen. Das ist die sogenannte 10-H-Regel. Daran wird sich auf politischer Ebene zunächst auch nichts ändern: Der Bürgermeister berichtete, dass laut neuem Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern an der 10-H-Regelung festgehalten werden soll.

    10-H-Regelung soll wohl bleiben

    Der Rechtsanwalt Mathias Reitberger erläuterte aber, dass man diese Vorschrift einhalten kann, wenn die Räder 800 bis 1000 Meter zur Wohnbebauung entfernt sind. Den gewünschten Abstand könne der Marktrat selbst festlegen. Auch den Abstand der Windenergieanlagen zu den Nachbargemeinden. Und ebenso die Gebietsbereiche, die für die Windkraft zur Verfügung gestellt werden sollen.

    Marktrat Christian Anders bekräftigte, dass sich daraus ein erhebliches Dilemma ergeben könnte. Es könne beispielsweise herauskommen, dass der Abstand der Anlagen zu Kellmünz 1500 Meter beträgt und zu Filzingen nur 800 Meter. „In der Entscheidung möchte ich nicht drinstecken“. Nach Aussagen des Rechtsanwalts sei dies rechtlich möglich. Ob es wünschenswert ist, sei eine andere Frage.

    Dem Zweiten Bürgermeister Helmut Rieder zufolge sei keine große Eile erforderlich. Die Staatsforsten stimmten ohnehin noch nicht zu und auf privaten Grundstücken seien nur zwei oder drei Anlagen möglich. Im Ratsgremium wurde gemutmaßt, ob wenige Räder nicht rentabel und damit für potenzielle Investoren uninteressant seien. „Da passiert nichts“, fügte Rieder an. Eine Planung koste viel Geld und könnte am Ende bei dieser Konstellation ins Leere laufen. Christian Anders bestätigte das. Dagegen müsse er sich verwehren. Laut Rechtsanwalt müsse idealerweise vor Planungsbeginn eine positive Stellungname der Staatsforsten vorhanden sein, damit eine Umsetzung möglich ist.

    Teure Planungen für die Windräder?

    Rat Mathias Gestle zufolge habe die Gemeinde durch den Bürgerentscheid einen klaren Planungsauftrag und sollte nun so planen, dass die Nutzung der Windkraft für die Bürger am verträglichsten sein wird. Der Bürgerentscheid ist laut Reitberger so zu verstehen, dass der Marktgemeinderat den Auftrag hat einen Aufstellungsbeschluss zu fassen. „Diesen Auftrag haben Sie und nicht mehr“. Das Ergebnis der Planung sei nicht das Thema. Falls diese nicht umsetzbar ist, könne man das Verfahren auch wieder beenden. Werde beispielsweise das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt, könne die Planung gestoppt werden.

    Bürgerentscheide zur Windkraft spalten die Gemeinden

    Ein Planungsverfahren dauert nach Ansicht des Rechtsanwalts durchschnittlich zwei bis drei Jahre. Michael Obst sprach sich dafür aus, zügig einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen. Er wollte zudem wissen, was passiert, wenn die 10-H-Regelung fallen sollte.

    Laut Anwalt Reitberger würde dem ein Bebauungsplanentwurf entgegenstehen. Dies müsste der Marktrat durch eine Veränderungssperre untermauern. Das wäre aber nur erforderlich, sollte ein Bauantrag vorliegen. Falls die 10-H-Regelung also abgeschafft werden würde, würde der vorherige Rechtsstand gelten. In diesem Fall hätte das Ratsgremium die Möglichkeit eine Fläche für die Windenergienutzung festzulegen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden