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Justiz: Ist ein Angeklagter vielleicht doch unschuldig?

Justiz

Ist ein Angeklagter vielleicht doch unschuldig?

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    Nach einem Raubüberfall müssen sich mehrere Männer vor dem Landgericht verantworten.
    Nach einem Raubüberfall müssen sich mehrere Männer vor dem Landgericht verantworten.

    Im Prozess zum Raubüberfall auf einen Uhrenhändler aus Illerberg sind gestern mehrere Zeugen zu Wort gekommen, darunter die ehemalige Verlobte eines 42-jährigen Angeklagten. Dieser soll zusammen mit vier anderen Männern vor sechs Jahren den

    Einer von ihnen – der 42-jährige Mann aus Darmstadt – hatte bereits in der vergangenen Sitzung über seinen Verteidiger erklärt, in der Tatnacht im Juni 2013 nicht in Vöhringen gewesen zu sein. Er habe sich mit seiner Frau gestritten und sei daraufhin zu einer Freundin gefahren. Diese Aussage bestätigte die ehemalige Verlobte gestern vor Gericht. Sie hätten an besagtem Abend gestritten, weil ihr Mann ausgehen wollte. Er habe das Haus verlassen und nach fremdem Parfüm gerochen, als er zurückkam. „Ich habe ihn mehrmals darauf angesprochen, aber er hat mit nie gesagt, wo er war“, erklärte die Frau. Vor eineinhalb Jahren hätten sie sich getrennt.

    Auch dass ihr Partner einen hohen Geldbetrag – er selbst nannte vor Gericht 50000 Euro – bei Sportwetten gewonnen habe, bestätigte die Frau. „Ich weiß nicht genau wie viel, aber es war ein hoher Gewinn.“ Ein weiterer Zeuge, der mit dem 42-jährigen Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt Memmingen saß und nach eigenen Angaben Profiboxer ist, sagte ebenfalls aus. „Der Mann gehört nicht ins Gefängnis“, ließ er den vorsitzenden Richter Christian Liebhart wissen. Ein Mithäftling habe ihm damals gesagt, dass der 42-jährige Angeklagte unschuldig sei. Weitere Rückfragen seitens des Richters stießen bei der Verteidigung auf Unverständnis, nachdem der Zeuge mehrmals erklärt hatte, sich nicht mehr genau erinnern zu können. Der Verteidiger erklärte die Erinnerungslücken mit der sogenannten Boxer-Demenz, an der der Zeuge nach jahrelangem Kämpfen und mehreren Gehirnerschütterungen leide.

    Am vierten Verhandlungstag stellten außerdem zwei Sachverständige des Landeskriminalamtes ihre Ergebnisse vor. Sie hatten Teile eines Klebebandes, mit dem der Illerberger Uhrenhändler und seine Ehefrau gefesselt worden sein sollen sowie ein T-Shirt und eine Uhrenschachtel auf DNA-Spuren hin untersucht. Eine eindeutige Aussage konnte Christine Schäfer vom Landeskriminalamt allerdings nicht machen, da es sich um Mischspuren handele. Einer der Angeklagte könne als Mitverursacher der Spuren nicht ausgeschlossen werden, so die Aussage der Sachverständigen. „Eine stärkere Aussage kann ich nicht machen.“ Es befänden sich auch Spuren eines weiblichen Verursachers auf dem Klebeband. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen 36-jährigen Mann, dem Anfang August die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Memmingen gelang. Von den weiteren vier Angeklagten konnten keine DNA-Spuren nachgewiesen werden.

    Nach mehrmaligen Verzögerungen – einige Zeugen sind aufgrund der langen Anreise nicht in Memmingen erschienen – sind für den Prozess zwei zusätzliche Verhandlungstage angesetzt. Die Staatsanwaltschaft beantragte 300 Euro Bußgeld für Zeugen, die künftig nicht vor Gericht erscheinen. „Sonst sitzen wir im Sommer noch hier“, erklärte der Staatsanwalt.

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