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Justiz: Amtsgericht: Vom langen Warten auf den Angeklagten

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Amtsgericht: Vom langen Warten auf den Angeklagten

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    Richterin, Staatsanwältin, Verteidiger, Dolmetscher und Zeugen warteten am Dienstag vergeblich am Amtsgericht Neu-Ulm: Der Angeklagte kam nicht.
    Richterin, Staatsanwältin, Verteidiger, Dolmetscher und Zeugen warteten am Dienstag vergeblich am Amtsgericht Neu-Ulm: Der Angeklagte kam nicht. Foto: Kaya

    Eigentlich hätte sich am Dienstag ein 24-Jähriger wegen gleich mehrerer Vergehen vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten müssen. Doch Richterin Gabriele Buck, die Staatsanwältin, der Verteidiger des Angeklagten sowie Dolmetscher und mehrere Zeugen warteten vergeblich. Der Mann kam nicht.

    Der 24-Jährige soll im Mai des vergangenen Jahres im Hof einer Asylbewerberunterkunft in Neu-Ulm mit der Faust auf einen anderen Mann eingeschlagen und seinem Kontrahenten dadurch zwei Platzwunden verpasst haben. Im Juni 2019 soll der Angeklagte dann einen weiteren mit der Faust geschlagen haben. Dazu kommen auf die Liste der Anklagepunkte mehrere Fälle von Leistungserschleichung, etwa eine nicht bezahlte Taxifahrt und Diebstahl.

    In Blaustein traf die Polizei nur Frau und Kind an

    Richterin Buck hatte noch versucht, den Mann von der Polizei an seiner Wohnadresse in Vöhringen abholen zu lassen. Doch wie die Beamten feststellten: Dort lebt der 24-Jährige nicht mehr. Seine neue Anschrift ist in Blaustein. Doch auch die dortige Polizei war erfolglos. Sie trafen nur Frau und Kind des Angeklagten an. Während die Polizei auf der Suche nach dem Angeklagten war, wurde die Sitzung am Amtsgericht insgesamt um rund eine Stunde unterbrochen. Die übrigen Beteiligten warteten weiter.

    Zur Wahl stand dann ein Strafbefehl, bei dem die Richterin den Angeklagten aufgrund der Aktenlage verurteilen würde. Der Verteidiger sprach sich für einen Ersatztermin am Gericht aus, zu dem der Angeklagte dann per Haftbefehl von der Polizei abgeholt wird. Er erhofft sich davon, so sagte der Anwalt gegenüber der Richterin, dass der Mann in der Verhandlung doch so überzeugend auftritt, sich geständig zeigt und seine Taten einräumt, dass er mit einer Bewährungsstrafe davon kommen könnte.

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