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Jedesheim: Zeugen sagen im Jedesheimer Kopftritt-Fall aus

Jedesheim

Zeugen sagen im Jedesheimer Kopftritt-Fall aus

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    Der Jedesheimer Kopftritt-Fall hat hohe Wellen geschlagen. Nun versucht das Schöffengericht in Neu-Ulm, offene Fragen zu klären.
    Der Jedesheimer Kopftritt-Fall hat hohe Wellen geschlagen. Nun versucht das Schöffengericht in Neu-Ulm, offene Fragen zu klären. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Es ist eines der beliebtesten Partyevents in der Region – „Sound in Nature“ in Jedesheim, wo sich jedes Jahr Hunderte junge Menschen zum Feiern treffen. Ausgerechnet dort kam es am 4. August vergangenen Jahres zu einem schockierenden Angriff: Ein Besucher wurde in den frühen Morgenstunden zunächst von hinten zu Boden geschubst und anschließend mit einem brutalen Tritt ins Gesicht schwer verletzt (wir berichteten).

    Zwei Tatverdächtige waren schnell ausgemacht: Ein Brüderpaar, heute 22 und 26 Jahre alt, hatte zuvor auf und neben dem Festivalgelände durch aggressives Verhalten auf sich aufmerksam gemacht, weshalb sie schließlich durch zwei Polizisten des Geländes verwiesen wurden: „Die beiden sind durch unverschämtes Verhalten permanent aufgefallen“, sagte ein Beamter, der als Zeuge geladen war, vor dem Neu-Ulmer Schöffengericht aus. Dort wurde der Jedesheimer Kopftritt-Fall nun aufgearbeitet – doch alle Fragen konnten noch nicht geklärt werden.

    Die Vorwürfe gegen die Angeklagten wiegen schwer

    Die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft den Männern zur Last legt, wiegen schwer: Sie sollen den Frust über ihren Verweis vom Gelände an ihrem Opfer ausgelassen haben. Laut Anklageschrift schubste es der Ältere von hinten zu Boden, sein jüngerer Bruder trat es gezielt an den Kopf und verletzte es schwer im Gesicht.

    Die beiden Angeklagten räumten gleich zu Beginn des Prozess-Auftakts ein, sich auf dem Festival daneben benommen zu haben. Sie seien stark alkoholisiert gewesen und hätten gepöbelt – auch mit dem Sicherheitsdienst sei es zu einer Rangelei gekommen. Die Tatvorwürfe bestritten sie allerdings vehement. „Sie wollen kein Geständnis für etwas abgeben, das sie nicht getan haben“, ließ einer ihrer beiden Anwälte verlauten.

    Vom Opfer, das beim Prozess als Nebenkläger auftrat, wurden die Brüder ebenso nicht belastet: „Ich kann mich an den Tathergang nicht erinnern“, sagte er im Zeugenstand. Als sich die Party auflöste, sei er in Richtung Straße gelaufen, um sich ein Taxi nach Hause zu nehmen. Gegen 3.40 Uhr kam es dann zu der Attacke. Deren Folgen waren verheerend: Der junge Mann habe einen Nasenbeinbruch, der operiert werden musste, erlitten, eine zertrümmerte Nasenscheidewand, mehrere abgesplitterte Zähne und eine Einblutung am Auge. Einige Zeit habe er außerdem unter Schlafstörungen gelitten. Zumindest habe er seinen Ärzten zufolge keine langfristigen Folgen zu erwarten. „An der Nase habe ich allerdings noch immer ein leichtes Taubheitsgefühl“, sagte er.

    Ein Gutachter soll hinzugezogen werden

    Konkretere Angaben zum Tathergang konnte der einzige Augenzeuge der Tat machen, der direkt neben dem späteren Opfer in Richtung Straße gelaufen war. „Das Opfer hatte keine Chance“, so der 24-Jährige. Einer der Angreifer habe es umgestoßen, der andere mit viel Schwung zugetreten – es habe so gewirkt als sei die Aktion abgesprochen gewesen. An das Aussehen und die Kleidung der beiden Männer konnte er sich jedoch nicht mehr erinnern – es sei alles sehr schnell gegangen und dunkel gewesen.

    Die Polizei traf den 22-Jährigen, der zugetreten haben soll, etwas später an seiner Wohnung an. Laut dem Beamten, der vor Gericht als Zeuge aussagte, trug der 22-Jährige zu diesem Zeitpunkt ein anderes T-Shirt, aber noch immer dieselben Turnschuhe und dieselbe Hose.

    Wie der Verteidiger des Angeklagten, Manfred Gnjidic, erklärte, habe ein Test ergeben, dass auf diesen Kleidungsstücken keine DNA-Spuren des Opfers sind. Und das war letztlich auch der Grund, warum er beantragte, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der prüfen solle, ob sein Mandant als Täter dann überhaupt in Frage komme.

    Richter Thomas Mayer und die Schöffen stimmten dem Antrag zu. Es soll ein neuer Termin angesetzt werden – und dann soll auch ein Gutachter vor dem Schöffengericht befragt werden.

    Die Fleischklopfer Attacke landete kürzlich erneut vor Gericht. Mehr zu dem kuriosen Fall, lesen Sie hier: Fleischklopfer-Attacke landet erneut vor Gericht

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