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Illertissen: Tritt gegen Polizeiauto in Illertissen: Mann wird verurteilt

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Tritt gegen Polizeiauto in Illertissen: Mann wird verurteilt

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    Ein heute 28-Jähriger wird nach einer durchzechten Nacht im vergangenen August von Beamten kontrolliert – und dreht durch.
    Ein heute 28-Jähriger wird nach einer durchzechten Nacht im vergangenen August von Beamten kontrolliert – und dreht durch. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Es ist noch nicht einmal Mittag, als zwei junge Männer an einem Sonntag im vergangenen August mitten in Illertissen durch ein Wohngebiet torkeln. Sie haben eine durchzechte Nacht hinter sich, ein besorgter Anwohner verständigt die Polizei. Als Beamte die beiden antreffen, eskaliert die Situation: Einer der Männer, ein heute 28-Jähriger, rennt plötzlich auf den Streifenwagen zu und tritt mit dem Fuß einen Außenspiegel ab. Doch damit nicht genug: Als die Polizisten ihn dingfest machen wollen, widersetzt er sich und beleidigt sie aufs Übelste. Knapp elf Monate nach dieser Tat muss sich der junge Mann vor dem Amtsgericht Neu-Ulm verantworten. Nach mehr als einer Stunde Verhandlung gibt es ein Urteil.

    Schnell wird klar: Der Angeklagte hat juristisch betrachtet schon einiges auf dem Kerbholz. Als er in den Saal des Amtsgerichts geführt wird, ist er in Handschellen gefesselt – wegen eines anderen Delikts sitzt er bereits eine mehrmonatige Haftstrafe ab. Seine Strafakte ist lang: Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Betrugs und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz musste er sich bereits verantworten.

    Tritt gegen Polizeiauto in Illertissen: Mann zeigt sich reumütig

    Gleich zu Beginn räumt der Mann die jüngsten Vorwürfe ein und zeigt sich reumütig: An jenem Vormittag sei er nicht Herr seiner Sinne gewesen. Zuvor habe er nicht nur Alkohol, sondern auch Amphetamine konsumiert. Nach dem Besuch einer Ulmer Diskothek seien er und sein Begleiter mit dem Zug nach Illertissen gekommen: „Was ich dort zu suchen hatte, weiß ich nicht.“ Als er versuchte, auf ein Garagendach zu klettern, um seinen Schuh herunterzuholen, alarmierte ein Nachbar laut Anklageschrift die Polizei.

    Die damals hinzugerufenen Beamten sagen im Gerichtssaal als Zeugen aus. Sie hätten sofort gemerkt: Der heute 28-Jährige stand zu jener Zeit unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss. Sie hätten noch versucht ihn zu beruhigen, ein vernünftiges Gespräch sei jedoch nicht möglich gewesen. Nach dem Tritt gegen das Polizeiauto sei der Mann davon gerannt und kurz darauf in einem Garten gestellt worden.

    Einer der Beamten spricht von „passiven Widerstand“, den der Angeklagte bei der Festnahme geleistet habe: Er habe sich immer wieder gewunden, aber nicht zugeschlagen. Sein Kollege nennt es ein „übliches Gerangel“, wie es gerade mit Alkoholisierten des Öfteren vorkomme. Der Angeklagte entschuldigt sich im Gerichtssaal bei den Zeugen, auch für die derben Beleidigungen.

    Staatsanwalt forder Haftstrafe

    Vor allem wegen seiner Vorstrafen beantragt der Staatsanwalt dennoch eine Haftstrafe von acht Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Verteidiger Manfred Gnjidic bezeichnet diese Forderung als „zu scharf“: Eine Geldstrafe würde ausreichen. Der entstandene Sachschaden liege lediglich bei 237 Euro, man sei auf der unteren Kriminalitätsebene. Zudem wolle sein Mandant Verantwortung übernehmen und auf den richtigen Weg kommen. „Er leidet unter der Haft“, so der Anwalt.

    Richterin Gabriele Buck entscheidet sich letztlich für den Mittelweg: Der Angeklagte erhält eine Haftstrafe von sechs Monaten, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Buck hält ihm zugute, reinen Tisch machen zu wollen, allerdings hätten vorhergegangene Verurteilungen nicht die erhoffte Wirkung gezeigt. Die Bewährung hänge daher am seidenen Faden. Der 28-Jährige akzeptiert das Urteil. Im Gefängnis habe er viel nachgedacht: Nach der Entlassung wolle er einen geregelten Tagesablauf und wieder eine Arbeitsstelle finden.

    Der erste Prozess zum Jedesheimer Kopftritt-Fall hat kürzlich begonnen. Einen Bericht dazu, lesen Sie hier: Zeugen sagen im Jedesheimer Kopftritt-Fall aus

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