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Illertissen / Neu-Ulm: Polizeieinsatz mit Schrammen und Blessuren wird Fall fürs Gericht

Illertissen / Neu-Ulm

Polizeieinsatz mit Schrammen und Blessuren wird Fall fürs Gericht

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    Wenn Polizisten nachts ausrücken müssen, kommen sie nicht selten mit Blessuren zurück ober haben sich einige unschöne Dinge anhören müssen. Vor allem, wenn sie es mit Betrunkenen zu tun haben. In zwei solcher Fälle hat nun das Amtsgericht Neu-Ulm Recht gesprochen.
    Wenn Polizisten nachts ausrücken müssen, kommen sie nicht selten mit Blessuren zurück ober haben sich einige unschöne Dinge anhören müssen. Vor allem, wenn sie es mit Betrunkenen zu tun haben. In zwei solcher Fälle hat nun das Amtsgericht Neu-Ulm Recht gesprochen. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Wenn Polizisten nachts ausrücken müssen, kommen sie nicht selten mit Blessuren zurück ober haben sich einige unschöne Dinge anhören müssen. Vor allem, wenn sie es mit Betrunkenen zu tun haben. In zwei solcher Fälle hat nun das Amtsgericht Neu-Ulm Recht gesprochen.

    Ende Juli endete in der Illertisser Rosenstraße eine türkische Hochzeit blutig, zumindest für einige Beteiligte. Was genau geschehen war, ließ sich von Richterin Gabriele Buck nicht mehr so recht rekonstruieren, zumal der Angeklagte, der ihr gegenübersaß, einerseits der deutschen Sprache nicht wirklich mächtig war, andererseits aber ohnehin wenig Lust zum Reden verspürte. Am 28. Juli vergangenen Jahres jedenfalls musste die Polizei um weit nach Mitternacht ausrücken. In der Rosenstraße wurde in einem Gasthaus eine türkische Hochzeit gefeiert, doch aus unerfindlichen Gründen standen sich draußen neun Männer im Alter von 20 bis 62 Jahren gegenüber und ließen die Fäuste fliegen. So zumindest stand es damals im

    Der Täter flieht durch Illertissen

    Er machte sich aus dem Staub, zwei Beamte hefteten sich an seine Fersen. In einer Toreinfahrt endete die Flucht. Die Polizisten wollten ihn in Gewahrsam nehmen, brachten ihn zu Boden, wie es in der Polizeisprache heißt, doch dabei wehrte sich der junge Mann so heftig, dass die Ordnungshüter einige Schrammen und Blessuren abbekamen. Deshalb musste sich der junge Mann, der damals mindestens zwei Promille intus hatte, jetzt unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung verantworten. Da er sich bisher nichts hatte zuschulden kommen lassen, kam er mit einer Geldstrafe von 4050 Euro davon, was 90 Tagessätzen à 45 Euro entspricht.

    Mann aus Unterroth muss Geldstrafe zahlen

    Ebenfalls eine Geldstrafe muss ein Mann aus Unterroth berappen, der im Sommer vergangenen Jahres wenig freundlich auf einen Polizeieinsatz reagiert hatte. Einer der Nachbarn hatte den 58-Jährigen wegen Ruhestörung angezeigt – offenbar nicht zum ersten Mal. Es war eine halbe Stunde nach Mitternacht, aus dem Hausflur dudelte Musik, im Wohnzimmer lief der Fernseher in offenbar vernehmlicher Lautstärke bei offenem Fenster. Das alles bestritt der Mann vor Richterin Buck nicht. Er habe aber alles bereits leiser gemacht, bevor zwei Polizisten zu ihm auf den Hof kamen. Auf keinen Fall habe er aber einen der Beamten, den er schon seit Längerem kannte, einen „Arsch“ genannt.

    Doch genau dieses Wort hatten beide Polizisten recht klar gehört, ebenso den Musiklärm aus dem Hausflur, wie sie vor Gericht versicherten. Zudem sei einer der beiden noch als „Schnäpper“ tituliert worden, was der nicht lustig fand. Er habe sich eigentlich mitfühlend danach erkundigt, wie es dem Ruhestörer gehe, denn mit dessen Gesundheit steht es nicht zum Besten. Stattdessen sei er aber beleidigt worden, sagte er vor

    Angeklagter bezeichnet Polizisten als "Arsch"

    Im Laufe der Verhandlung räumte der 58-Jährige ein, wohl das Wort „Arsch“ verwendet zu haben, allerdings mehr so für sich, denn der Polizist habe ihm eine Alkoholkontrolle in Aussicht gestellt – „auf meinem Grundstück!“. Nüchtern sei er tatsächlich nicht gewesen. Sein Alkoholpegel stieg wohl im Laufe der Nacht, denn zwei Stunden später musste eine andere Streife erneut wegen Lärmbeschwerden anrücken, doch daran konnte sich der Mann schon nicht mehr erinnern.

    Er musste mit einem Urteilsspruch im Gepäck die Heimreise antreten. Wegen Beleidigung verhängte die Richterin eine Geldstrafe von 900 Euro, was der Angeklagte mit Unverständnis quittierte, denn zahlen könne er eh nicht. Er habe kein Geld, lebe mehr schlecht als recht von Hartz 4. Er nahm das Urteil dennoch an, denn in nächster Instanz kämen weitere Kosten dazu.

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