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Illertissen: Mann bestellt Rauschgift im Internet - und fliegt auf

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Mann bestellt Rauschgift im Internet - und fliegt auf

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    Ein 65-Jähriger musste sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten.
    Ein 65-Jähriger musste sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten.

    Es ist eine leidvolle Lebensgeschichte, die vor dem Amtsgericht Neu-Ulm erzählt wurde: Im Mittelpunkt standen ein 38-jähriger Mann aus dem südlichen Landkreis und seine Drogensucht. Wegen des Konsums von illegalen Betäubungsmitteln und des Handels mit ihnen war der Mann schon mehrere Jahre im Gefängnis gesessen. Aber vom Rauschgift scheint er nicht loszukommen. Das zeigte sich nun im Prozess, bei dem auch das sogenannte Darknet, das dunkle Internet, eine Rolle spielte.

    Der Handel flog schnell auf: Wie Vorsitzender Richter Thomas Mayer und Oberstaatsanwalt Markus Schroth erklärten, hatte der Mann einem Kumpel 250 Euro gegeben, damit ihm dieser über das Darknet Drogen besorgen sollte. Doch „das Darknet kann plötzlich erhellt werden, weil auch die Ermittlungsbehörden Zugang dazu finden“, erläuterte der Amtsgerichtsdirektor, wohl im Hinblick auf eine Schulklasse, die der Verhandlung vom Zuhörerraum aus folgte.

    Mann war bei Durchsuchung zugedröhnt

    So kam es bei dem 38-Jährigen zu einer Hausdurchsuchung, wo zwar „nur“ Marihuana gefunden wurde. Aber angesichts der umfassenden Vorstrafenliste und der bisherigen Drogenkarriere blieb dies nicht ohne Folgen. Dazu erbrachte eine Haarprobe den Nachweis, dass der Mann auch härtere Rauschmittel intus hatte. Der nach eigenen Angaben berufslose Angeklagte hatte gleich nach der Schule eine Lehre abgebrochen und war seither nie für längere Zeit in Arbeit. Seit dem 15. Lebensjahr konsumierte er allerlei Drogen, von Marihuana über Ecstasy bis zu Amphetamin und Kokain, und ab 18 kam Heroin hinzu. Alle Therapien halfen bisher nichts. Zu den ihm wiederholt zugeteilten Bewährungshelfern hielt er kaum Kontakt, was wiederum zu Strafen führte. Angesichts des Lebenslaufes – der Mann hat drei Kinder aus verschiedenen Beziehungen – mahnte ihn Richter Mayer: „Sie machen sich ja selber kaputt.“ Die derzeitige Lebensgefährtin des Angeklagten verfolgte die Verhandlung mit dem fünf Monate alten Baby. Der Angeklagte selbst konnte auf die Frage, wie er seine Zukunft sehe, nur antworten, er müsse sich mit der Sucht arrangieren und wolle dazu mit einem Psychiater Kontakt aufnehmen, aber da bekomme man kaum einen Termin.

    Die Strafe lautet: drei Monate Gefängnis

    Der Oberstaatsanwalt beantragte drei Monate Haft ohne Bewährung. Richter Mayer folgte dem Antrag und sagte in der Begründung, dass der Angeklagte selbst wohl keinerlei Hoffnung habe, von den Drogen loszukommen. Zum Abschluss lautete die Mahnung an den Verurteilten: „Vielleicht nehmen Sie die drei Monate, um nachzudenken, Sie gehen auf die 40 zu, und da wird man, wie es im Schwäbischen heißt, vielleicht doch noch gescheit.“

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