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Illertissen: Einbrecher nistet sich bei seinen Schwiegereltern ein

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Einbrecher nistet sich bei seinen Schwiegereltern ein

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    Als die Familie seiner Freundin im Urlaub war, machte es sich der 20-Jährige in deren Haus bequem und futterte die Gefriertruhe leer.
    Als die Familie seiner Freundin im Urlaub war, machte es sich der 20-Jährige in deren Haus bequem und futterte die Gefriertruhe leer. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Mit einem Schraubenzieher hat ein damals 19-Jähriger die Kellertür des Elternhauses seiner Freundin aufgebrochen. Doch der Einbruch im vergangenen Sommer in Illertissen war nicht nur deshalb ungewöhnlich. Statt Wertsachen zu stehlen, machte es sich der junge Mann mindestens eine Woche lang in dem Haus gemütlich – er selbst hatte zu der Zeit keinen festen Wohnsitz. Die Freundin des Einbrechers und ihre Eltern waren vereist und ahnten nichts von dem ungebetenen Gast, der unterdessen die Tiefkühltruhe leer räumte. Nun musste sich der heute 20-Jährige wegen Wohnungseinbruchdiebstahl vor dem Schöffengericht am Neu-Ulmer Amtsgericht verantworten.

    Sein Geständnis nahm er vor Gericht wieder zurück

    Seit Ende Januar sitzt der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft im Memminger Gefängnis. Schon vor Prozessbeginn hatte er, auch gegenüber der Polizei, ein Geständnis abgelegt. Doch dem Jugendrichter Bernhard Lang und den Schöffen tischte er dann eine ganz andere Geschichte auf. Er habe nur seine Freundin schützen wollen, sagte er vor Gericht. Sie habe ihm vor dem Urlaub einen Hausschlüssel gegeben und er sei durch die Haustür in das Gebäude gelangt. Weil die Freundin das aber ohne Erlaubnis getan hatte, habe er gelogen – damit sie keinen Ärger bekommt. Denn die Überraschung bei den Eltern war groß, als sie aus dem Urlaub zurückkehrten.

    Schwiegereltern kamen nach dem Urlaub in verdrecktes Haus zurück

    Im Haus stank es nach Qualm, das Bad war verdreckt, in der Küche stand schmutziges Geschirr – der damals 19-Jährige allerdings war so geräuschlos verschwunden, wie er gekommen war, berichtet Richter Lang. Die Mutter seiner Freundin stellte ihn sofort per Nachrichtendienst WhatsApp zur Rede. Er räumte die Vorwürfe ein und entschuldigte sich – bat allerdings darum, von einer Anzeige abzusehen. Denn er hat sich bereits mehrere Straftaten zuschulden kommen lassen. Auch wegen Diebstahls wurde er in der Vergangenheit bereits verurteilt. Der 20-Jährige hat zudem keine Arbeit und erwartete damals ein Kind mit seiner Freundin. Deren Mutter ging trotzdem zur Polizei.

    Angeklagter hat sein Kind noch nie gesehen

    Das Kind sei mittlerweile geboren, die Beziehung der beiden sei jedoch zu Bruch gegangen, berichtete Jugendgerichtshelferin Katrin Klaric. Der 20-Jährige habe sein Kind bisher noch nie gesehen. Auch zu seinen Eltern habe er keinen Kontakt. Klaric sprach sich wegen dieser prekären Umstände für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus. Dem stimmte auch Staatsanwältin Patrizia Rabe in ihrem Plädoyer zu. Die Geschichte des Angeklagten, seine Freundin schützen zu wollen, glaubte sie nicht und forderte deshalb vier Wochen Dauerarrest – die seien wegen der Zeit in U-Haft jedoch bereits abgegolten. Dieser Forderung kamen Jugendrichter Lang und die Schöffen in dem Urteil nach.

    Lang sagte in der Urteilsverkündung, er habe keine Zweifel daran, dass der Angeklagte mit Hilfe des Schraubenziehers in das Haus eingebrochen sei. „Sie hätten ihre Spuren mit Leichtigkeit verwischen können – das haben sie nicht getan. Von Schützen kann nicht die Rede sein“, begründete der Richter seine Entscheidung und verwies auf die Schwere des Deliktes. Normalerweise stehe darauf mindestens ein Jahr Gefängnis. „Machen Sie etwas aus ihrem Leben, so kann es nicht weitergehen“, gab Lang dem 20-Jährigen mit auf den Weg. Die Kosten für das Verfahren muss er aufgrund seiner finanziellen Situation nicht tragen.

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