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Illertissen / Dietenheim: Kraftwerk in der Iller: Gericht weist Klage gegen Bau ab

Illertissen / Dietenheim

Kraftwerk in der Iller: Gericht weist Klage gegen Bau ab

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    Kraftwerk in der Iller: Gericht weist Klage gegen Bau ab
    Kraftwerk in der Iller: Gericht weist Klage gegen Bau ab

    Der Bund Naturschutz hat vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen eine Niederlage kassiert. Die Klage gegen den Bau eines Schachtkraftwerks bei Dietenheim wurde abgewiesen. Die Entscheidung des Gerichts wurde am Donnerstag um 11 Uhr veröffentlicht, eine Begründung lieferten die Richter noch nicht mit. Das soll erst in den nächsten Tagen erfolgen, hieß es.

    Damit kann das umstrittene Kraftwerk in einem Wehr bei Dietenheim wohl gebaut werden. Es soll die erste von insgesamt acht Anlagen in jenem Bereich werden. Während der Bauherr Mathias Fontin aus München mit seinem Projekt eine ökologische Aufwertung der Iller verspricht, gehen die Mitglieder des Bund Naturschutzes und Fischer von einer gegenteiligen Wirkung aus. Es geht um die Fließgeschwindigkeit der Iller und die Blockadefunktion der dort vorhandenen Wehre für Fische und Lebenwesen. Darum wird seit längerer Zeit gestritten.

    Wie soll die Iller (hier bei Altenstadt) einmal aussehen und wie darf der Fluss  wirtschaftlich genutzt werden - darüber gehen die Meinungen in der Region auseinander.
    Wie soll die Iller (hier bei Altenstadt) einmal aussehen und wie darf der Fluss wirtschaftlich genutzt werden - darüber gehen die Meinungen in der Region auseinander. Foto: Alexander Kaya

    Das Landratsamt des Alb Donau-Kreises in Ulm hatte Ende 2016 eine Baugenehmigung für das sogenannte Schachtkraftwerk erteilt. Die Behörde ist zuständig, weil sich das fragliche Querbauwerk bei Dietenhiem (und damit auf baden-württembergischen Boden) befindet.

    Iller markiert Grenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg

    Die Iller verläuft in jenem Bereich an der Grenze zwischen den beiden Bundesländern, Bund Naturschutz Bayern und Landesfischereiverband Bayern erwarten negative Folgen auf bayerischer Seite, sie reichten Klage ein. Eine Beschwerde (im Eilverfahren) war bereits im Jahr 2017 abgewiesen worden. Nun ist die Klage auch im Hauptsacheverfahren abschlägig beschieden worden.

    Ob der Rechtsstreit damit ausgestanden ist, ist unklar. Die Kläger hatten bereits vor der Entscheidung in Sigmaringen erklärt, möglicherweise vor die nächste Instanz ziehen zu wollen. Bauherr Mathias Fontin bekräftigte, den Bau nun in die Wege leiten zu wollen: "Wir sind sehr froh über die Entscheidung." Realistisch für einen Beginn sei Herbst 2019. Anders als von den Gegnern gemeinhin behauptet, werde das Schachtkraftwerk in dem Wehr die ökologische Situation vor Ort nicht verschlechtern. Der Transport von Steinen (so genanntes Geschiebe) sei möglich und erwiesen. Es handele sich um eine durch lange Forschung entwickelte, umweltfreundliche Technik.

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