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Illertissen: Diebstähle in Illertissen: Ein Liebespaar als Diebespaar

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Diebstähle in Illertissen: Ein Liebespaar als Diebespaar

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    Wegen mehrerer Diebstähle wurde am Amtsgericht in Neu-Ulm verhandelt.
    Wegen mehrerer Diebstähle wurde am Amtsgericht in Neu-Ulm verhandelt. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Mit Handschellen wird die 25-jährige Angeklagte von zwei Justizvollzugsbeamten in den Sitzungssaal 03 am Amtsgericht Neu-Ulm gebracht. Dort wartet bereits ihr Verlobter auf sie, der ebenfalls angeklagt ist. Sie werfen sich Handküsse zu. Nur der Pflichtverteidiger der Frau sitzt zwischen ihnen. Es geht um mehrere Fälle von Diebstahl, mal allein begangen, mal zu zweit. Das Problem: Beide Angeklagte sind bereits mehrfach vorbestraft.

    Diebespaar stellte sich nicht immer geschickt an

    Die Masche des Paares war meistens gleich. In Supermärkten bezahlten sie einige Produkte, steckten aber gleichzeitig weitere Waren in ihre Taschen und wollten diese so unbemerkt klauen. Dabei wurde das Diebespaar immer wieder erwischt, im Oktober etwa von einer Mitarbeiterin einer Rewe-Filiale in Illertissen. Zigaretten im Wert von 60 Euro wollte das Paar mitgehen lassen.

    "Beide waren nicht ganz nüchtern und einfach auffällig. Daher bin ich zur Kameraanlage und habe genauer hingeschaut", sagte eine Angestellte des Supermarktes. Dass die beiden berauscht waren, sei mehr als deutlich gewesen, berichtet auch ein Polizist vor Gericht. Man habe schon des Öfteren mit dem Paar zutun gehabt, so der Beamte.

    25-Jährige führt bei Diebstahl Pfefferspray in ihrer Tasche mit

    In einem weiteren Fall klaute die 25-Jährige im vergangenen November in einer Penny-Filiale Nahrungsmittel und Kosmetikartikel im Wert von rund 18 Euro. Hierbei wurde sie von der Filialleiterin ertappt. Das brisante Detail: In ihrer Handtasche führte die Täterin Pfefferspray mit sich. Daher hielt ihr die Staatsanwältin einen Diebstahl mit Waffe vor. Rund einen Monat später wurde das Paar erneut beim Klauen erwischt. Die Summe des Diebesgutes diesmal: knapp 16 Euro. Das Paar gestand den Diebstahl, wie ein weiterer Polizist vor Gericht sagte. Auch er hatte den Eindruck, dass Betäubungsmittel im Spiel gewesen sein könnten.

    Angeklagte hat ein "veritables Betäubungsmittelproblem"

    Eine weitere Anklage bezog sich am Verhandlungstag auch auf den Diebstahl von hunderten Losen im Gesamtwert von knapp 1.300 Euro aus einer Tankstelle in Illertissen. In diesem Punkt stellte die Vorsitzende Richterin Gabriele Buck das Verfahren gegen das Paar allerdings ein, da nicht geklärt werden konnte, ob die Frau und der Mann tatsächlich Täterin und Täter waren.

    Ralph Walker, Verteidiger der 25-Jährigen, sagte: "Meine Mandantin hat ein veritables Betäubungsmittelproblem. Sie sitzt momentan in der JVA Schwäbisch Gmünd und wird dort substituiert. Sie hatte auch in ihrer Freizeit Probleme mit Drogen und kann sich an die Taten nicht erinnern." Auch ihr Verlobter wird aktuell substituiert. "Es gab wenig, das ich zu dieser Zeit nicht genommen habe", so die 25-Jährige.

    Täterin und Täter sind bereits kriminell in Erscheinung getreten

    Hinzu kommen zahlreiche Vorstrafen der Angeklagten. So sitzt die 25-Jährige momentan eine einjährige Haftstrafe ab. In ihrem Vorstrafenregister stehen unter anderem Körperverletzung, Beleidigung und der Besitz von Betäubungsmitteln. Ihr Verlobter ist bereits wegen Diebstählen und des Erschleichens von Leistungen auffällig geworden. Zudem sitzt er auf einem Schuldenberg von rund 50.000 Euro.

    Die Vorstrafen fallen aus Sicht der Staatsanwältin schwer ins Gewicht. Zwar stritt das Paar die Taten nicht ab, die hohe Rückfallgeschwindigkeit sei aber auffällig. So hat die Angeklagte kurz vor Haftantritt im Januar 2021 die Diebstähle begangen. Der Forderung der Staatsanwältin von einem Jahr und drei Monaten für die 25-Jährige und von sechs Monaten für ihren Verlobten kann Verteidiger Walker nicht teilen. "Die Taten sind am untersten Rand der Kriminalität anzusiedeln. Es war ein Handeln aus Not, sie wollten sich nicht bereichern, sondern sich über Wasser halten." Eine Freiheitsstrafe zwischen drei und fünf Monaten ist ihm zufolge angemessen.

    "Da sind Sie mein Sorgenkind. Ihr Name ist hier schon oft aufgeschlagen"

    Richterin Gabriele Buck verurteilte die 25-Jährige zu einer Haftstrafe von 11 Monaten, ohne Bewährung. Der 33-Jährige bekam eine Strafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung von drei Jahren und muss 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Gerade die Vorstrafen der jungen Frau lassen der Richterin keinen Spielraum: "Da sind Sie mein Sorgenkind. Ihr Name ist hier schon oft aufgeschlagen. Es geht immer weiter und weiter." Zwar sei ihre verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt worden und auch der baldige Beginn einer Therapie, dennoch sei hier keine Bewährungsstrafe möglich, so Buck.

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