Startseite
Icon Pfeil nach unten
Illertissen
Icon Pfeil nach unten

Illertissen: „Brennpunkt“ Bahnhof: Wie schlimm ist die Lage?

Illertissen

„Brennpunkt“ Bahnhof: Wie schlimm ist die Lage?

    • |
    Der Illertisser Bahnhof ist ein Treffpunkt – auch für manchen Unruhestifter: Deshalb hat der Stadtrat kürzlich ein Alkoholverbot für das Umfeld erlassen.
    Der Illertisser Bahnhof ist ein Treffpunkt – auch für manchen Unruhestifter: Deshalb hat der Stadtrat kürzlich ein Alkoholverbot für das Umfeld erlassen. Foto: Alexander Kaya

    Wer künftig in der Nähe des Illertisser Bahnhofs zur Bierflasche greift, muss Strafe zahlen: Das ist die Folge einer Verordnung, die der Stadtrat unlängst erlassen hat. Sie verbietet das Mitführen und das Trinken alkoholischer Getränke. Im Hintergrund stehen zahlreiche Straftaten, die Polizei habe das Verbot deshalb angeregt, hieß es in der Ratssitzung. Zahlen wurden nicht genannt. Jedoch war von einem „Brennpunkt“ die Rede. Wie schlimm ist die Lage am Bahnhof? Gibt es ein Sicherheitsproblem?

    Bis zum Frühjahr dieses Jahres schon, zumindest wenn es nach dem Gefühl mancher Bürger geht: Das sagt der Illertisser Polizeichef Franz Mayr auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Unterführung beim Bahnhof sei für Jugendgruppen zu einem beliebten Treffpunkt geworden. Da wurde laut Musik gehört, gestänkert und auch Alkohol getrunken. Passanten fühlten sich gestört, sagt Mayr. „Wir haben immer wieder Anrufe von Bürgern erhalten, die sich nicht mehr an den jungen Leuten vorbei getraut haben.“ Es seien wohl mal „schwache Sprüche“ gefallen, zu tätlichen Angriffen sei es nicht gekommen. Die Passanten brauchten trotzdem starke Nerven: Etwa als die Jugendlichen eine besondere Mutprobe an den Treppen zur Unterführung abhielten. Es sei darum gegangen, mit dem Fahrrad auf dem Abgang zuzufahren und möglichst spät zu bremsen – später jedenfalls als der Kontrahent, schildert Mayr das Verhalten. Die Gruppen, zu denen junge Leute im Alter von 14 bis 18 Jahren gehörten, hätten sich in der Unterführung wohl deshalb gerne getroffen, weil sie sich dort den Blicken der Polizisten entzogen fühlten. Denn nach mehreren Einsätzen im vergangenen Jahr habe man die Präsenz vor Ort erhöht, sagt Mayr. Rückblick: Einmal prügelte sich ein betrunkenes Pärchen, die Frau versuchte später, ihren Freund aus dem Streifenwagen zu befreien. Ein anders Mal wurde ein Aschenbecher zum Wurfgeschoss. Und dann drohte ein Unbekannter einem 17-Jährigen mit dem Tod, Grund dafür war wohl die ausgeschlagene Bitte um eine Zigarette.

    Seither habe sich die Situation entschärft, sagt Polizist Mayr. Das liege zum einen an stetigen Kontrollen durch Polizeistreifen und zum anderen daran, dass der Kiosk am Bahnhof momentan geschlossen hat. Einige Leute, die sich dort getroffen hätten, kämen nicht mehr. Wobei die Betreiber nichts falsch gemacht hätten, betont Mayr. Es gab eine Ausschanklizenz und eine Außenbestuhlung, es durfte somit Bier „nach draußen“ verkauft werden.

    Die neue Anti-Alkohol-Verordnung hält der Polizeichef unter Sicherheitsaspekten für sinnvoll. Die Ordnungshüter hätten nun die Möglichkeit, mit Hinweis auf das Verbot einzugreifen. Und zum Beispiel Platzverweise zu erteilen. Geht es nach Mayr, dann sollten vor Ort Hinweisschilder angebracht werden. Die Verordnung gelte für alle, betont der Polizeichef. Auch für Bürger, die friedlich „ihr Bier“ tränken. Denn das ist nach dem neuen Erlass ebenfalls tabu. Beim enmaligen Verstoß müsse niemand eine Strafe fürchten (insofern er keine Straftat begeht): „Beim ersten Mal weisen wir höflich auf die neue Verordnung hin“, sagt der Polizeichef. Erst im Wiederholungsfall würden die Personalien festgestellt und an die Stadtverwaltung übermittelt, die dann eine Geldbuße verhängen könne. Es gehe aber nicht darum, „auf Teufel komm raus“ Verstöße festzustellen, sagt Mayr.

    Wie tief ertappte Alkoholtrinker in die Tasche greifen müssen, ist noch nicht klar: „Wir werden die Höhe der Geldbuße festlegen“, sagt Klaus Herrmann, der Leiter des Illertisser Ordnungsamts. Grundsätzlich sei nach dem Ordnungswidrigkeiten-Recht eine Summe von zwischen fünf und 1000 Euro möglich. Am oberen Rahmen werde sich die Strafe aber nicht bewegen, es gehe um eine Art Denkzettel. Da kämen wohl „zehn, 20, 30 oder 40 Euro“ in Betracht, so Herrmann. Das werde man mit der Grünanlagensatzung abstimmen: In den Parks gibt es bereits Alkoholverbote.

    Das für den Bahnhof gilt ab Bekanntmachung – also ab Mittwoch, wo sie im Amtsblatt erscheinen soll. Schilder aufzustellen, sei am Bahnhof bislang nicht vorgesehen, sagt Herrmann. Aber da könne man sich mit der Polizei noch abstimmen.

    Schlägereien, Drohungen und eine Gefangenenbefreiung: mehr über die kuriosen Einsätze der Polizei am Bahnhof gibt es hier.

    Wie es zum Alkoholverbot kam: einen Bericht aus der Stadtratssitzung lesen Sie hier.

    Wo das Verbot gilt: eine Fotostrecke dazu gibt's hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden