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Justiz: „Germanitien“ ist ein teures Pflaster

Justiz

„Germanitien“ ist ein teures Pflaster

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    Das "Staatswappen" von Germanitien. Das zierte auch den Führerschein eines 26 Jahre alten Mannes, doch damit darf er hier nicht herumfahren und wurde deshalb verurteilt.
    Das "Staatswappen" von Germanitien. Das zierte auch den Führerschein eines 26 Jahre alten Mannes, doch damit darf er hier nicht herumfahren und wurde deshalb verurteilt. Foto: Hinzpeter

    Zu sechs Monaten Haft auf Bewährung hat das Amtsgericht Neu-Ulm einen 26-jährigen Mann verurteilt, weil er wiederholt ohne Fahrerlaubnis und einmal auch unter Drogeneinfluss mit einem Auto gefahren war. Der Polizei hatte er statt eines gültigen deutschen Führerscheins eine „Fahrerlizenz“ von „Germanitien“ vorgelegt. Denn der junge Mann zählt sich zu den der Germaniten. Das ist eine Gruppe von Menschen, die auf deutschem Boden einen eigenen Staat namens

    Der junge Mann war im Jahr 2000 aus Thüringen in den Landkreis Neu-Ulm gekommen, hatte dort noch zwei Schuljahre absolviert, aber dann nie einen Beruf erlernt oder ausgeübt. Schon als 20-Jähriger verlor er seinen Führerschein, weil er zu viele Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg angesammelt hatte und er auch kein Geld für eine Nachschulung aufbringen konnte. Als er trotzdem wiederholt ohne Schein fuhr, erteilte ihm das Landratsamt nach mehreren einschlägigen Vorstrafen eine dreijährige Sperre.

    Hilfe erhoffte sich der Mann in einem Vöhringer Lokal bei einem Treffen von Anhängern des „Staates Germanitien“, der laut Staatsanwalt Remo Fratantonio „nur in den Köpfen mancher Leute existiert“. Für 280 Euro Gebühr erhielt der neue „Germanite“ dort eine „Staatsbürgerurkunde“, eine „Identitätskarte“, eine „Fahrerlizenz“ und die Mitgliedschaft in einer „Ringvorsorge“ sowie die Auskunft, dass er natürlich damit wieder Auto fahren dürfe. Das tat er dann im Herbst dieses Jahres wiederholt. Er habe halt geglaubt, was die Frau O. gesagt habe, versicherte der Angeklagte. Claudia O. bezeichnet sich selbst als „Einsatzleiterin Spezialmission“ bei den Germaniten, was dem Rang einer Ministerin entspreche. Der Staatsanwalt machte dem Angeklagten Vorhaltungen. Wenn man keinen Führerschein habe, gehe man nicht zu einer Frau O. in dem Vöhringer Lokal, sondern zum Landratsamt.

    Dieselbe Vertreterin „Germanitiens“, so berichtete der ohne Verteidiger erschienene Angeklagte, habe ihm auch gesagt, dass er als „Germanite“ einer deutschen Gerichtsvorladung nicht Folge leisten müsse, was ihm schließlich eine sehr reale Woche Untersuchungshaft eintrug. Beim Haftvorführungstermin hatte er dann laut Staatsanwalt ein „überschießendes Geständnis“ abgelegt und eingesehen, dass er Opfer eines Betruges der amtsbekannten Frau O. geworden sei.

    Richter und Staatsanwalt im Strafmaß einig

    Im Strafmaß waren sich Richter und Staatsanwalt einig: Sechs Monate Freiheitsstrafe, die entgegen des Ankläger-Plädoyers aber doch noch zur Bewährung ausgesetzt werden, sowie eine Reihe strenger Auflagen waren das Ergebnis. Weil er gerade für eine frühere Strafe eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt, wurde der Angeklagte aber nach dem Urteil wieder in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Mit auf den Weg bekam er noch Belehrungen über das Wesen des Rechtsstaates, der von solchen Straftaten zwar nicht bedroht werde, der aber solches Verhalten keineswegs hinnehmen könne. Auf die Aufforderung des Richters, die fiktive Staatsbürgerschaft zu beenden, versicherte der junge Mann, dass dies bereits geschehen sei.

    An die Vertreter „Germanitiens“ richtete der Amtsgerichtsdirektor deutliche Worte: Sie hätten die „Arglosigkeit ausgenutzt“ und „den letzten Euro herausgeholt“, wobei die Vermutung nahe liege, dass von den damaligen 40 Versammlungsteilnehmern in dem Vöhringer Lokal auch noch andere zu Opfern geworden seien.

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