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Gericht: Erst verschwindet die Liebe, dann der Hund: Verfahren eingestellt

Gericht

Erst verschwindet die Liebe, dann der Hund: Verfahren eingestellt

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    Das Verfahren gegen eine 50-Jährige, die der Ex-Freundin ihres Sohnes ihren Hund nicht mehr geben wollte, wurde eingestellt.
    Das Verfahren gegen eine 50-Jährige, die der Ex-Freundin ihres Sohnes ihren Hund nicht mehr geben wollte, wurde eingestellt. Foto: Matthias Hiekel (dpa)

    Für eine nach eigener Einschätzung „doofe Aktion“ muss eine 50-Jährige aus einer Gemeinde im südlichen Landkreis eine Geldbuße in Höhe von 150 Euro berappen. Im Gegenzug bleibt sie weiterhin eine unbescholtene Bürgerin – sprich: Sie gilt weiterhin als nicht vorbestraft. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht am Montag.

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