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Gemeinderat: Grundstücksbesitzer gibt noch nicht auf

Gemeinderat

Grundstücksbesitzer gibt noch nicht auf

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    Um auf diesem Grundstück eine Wohnbebauung zu ermöglichen, soll die Fläche mit einer Einbeziehungssatzung in den Zusammenhang bebauter Ortsteile einbezogen werden.
    Um auf diesem Grundstück eine Wohnbebauung zu ermöglichen, soll die Fläche mit einer Einbeziehungssatzung in den Zusammenhang bebauter Ortsteile einbezogen werden. Foto: Foto: clb

    Oberroth Ein Grundstücks-Besitzer in

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