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Engishausen / Egg an der Günz: Zehentstadel in Engishausen: Kritik am Parkkonzept wird laut

Engishausen / Egg an der Günz

Zehentstadel in Engishausen: Kritik am Parkkonzept wird laut

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    Straßenbauarbeiten erfolgen derzeit im Bereich des sanierten und erweiterten Zehentstadels im Egger Ortsteil Engishausen. Der Gemeinderat befasste sich kürzlich damit.
    Straßenbauarbeiten erfolgen derzeit im Bereich des sanierten und erweiterten Zehentstadels im Egger Ortsteil Engishausen. Der Gemeinderat befasste sich kürzlich damit. Foto: Armin Schmid

    Das Parkkonzept, das in Zusammenhang mit der Sanierung und Erweiterung des Zehentstadels im Egger Ortsteil Engishausen steht, ist kürzlich in einer Sitzung des Gemeinderats auf Kritik gestoßen. Befürchtungen wurden laut, dass der geplante Parkplatz in fußläufiger Entfernung nicht ausreichend genutzt und stattdessen an der Ortsdurchfahrt nahe Kirche und Zehentstadel geparkt wird. Kritisch beäugt wurden auch Lärmschutzwände, die ein beträchtliches Ausmaß annähmen.

    Bürgermeister Wolfgang Walter erläuterte zu Beginn der Sitzung, dass der Investor ein Anwesen erworben und abgerissen habe. Die dadurch entstandene, direkt an der Ortsdurchfahrt befindliche Kiesfläche solle künftig Parkmöglichkeiten für die Nutzer und Besucher des Zehentstadels bieten. Walter berichtete, dass direkt am Zehentstadel nur ein Behindertenparkplatz ausgewiesen wird. Die restlichen knapp 40 Parkplätze entstehen demnach auf der ein paar Schritte entfernt liegenden Kiesfläche. Der vordere, direkt an der Straße liegende Parkbereich solle rund um die Uhr genutzt werden können. Der hintere werde durch einen überdachten Carport und einer Schranke abgegrenzt; das Parken soll dort in den Nachtstunden nicht möglich sein. Der Carport soll auch dem Lärmschutz dienen.

    Walter: „Eine Mauer ist eine Mauer. Das stößt immer auf Widerstand“

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    Der Bürgermeister erklärte, dass außerdem an der nördlichen Grundstücksgrenze eine knapp 18 Meter lange und zwei Meter hohe Schallschutzwand geplant sei. Eine Mauer an der südlichen Grenze solle genauso hoch und rund 32 Meter lang sein. Die mittlere Wandhöhe der Überdachung im Norden beträgt gerundet 2,90 Meter.

    Laut Walter ist das Parken in diesem Umfang in einem Dorf-Mischgebiet nach dem bayerischen Baurecht zulässig. Da das Landratsamt nicht von seinen Forderungen abrücke, werde man die Lärmschutzwände nicht verhindern können. Klar sei aber auch, dass solche Wände mitten im Dorf und aus Sicht der Anlieger nicht gewünscht seien. „Eine Mauer ist eine Mauer. Das stößt immer auf Widerstand“, betonte Walter. Der Blick von den Nachbargrundstücken aus werde stark eingeschränkt. Hauptsächlich handle es sich aber um eine immissionsschutzrechtliche Angelegenheit, die das Landratsamt kläre.

    Wie das Parken während Veranstaltungen im sanierten Zehentstadel tatsächlich ablaufen wird, bleibe abzuwarten. Problematisch wäre es, stehen die Autos an der Hauptstraße, hieß es. Dass Besucher, die sich länger als 22 Uhr im Stadel aufhalten, ihr Auto umparken müssten, wurde ebenfalls als unpraktikabel angesehen. Der Rat stimmte dem Vorhaben aber letztlich einstimmig zu.

    Nicht ganz optimal verläuft offenbar die Gestaltung der Straße vor dem Zehentstadel, die gerade erfolgt. Walter zufolge wurde aber ein tragbarer Kompromiss gefunden. Demnach wird die Einfahrt asphaltiert, der Bereich vor dem Zehentstadel gepflastert, die Fläche dahinter wieder asphaltiert. Mehrkosten trage der Investor. Die Zufahrt zum Feuerwehrhaus wird im Zuge der Arbeiten nicht asphaltiert.

    Zu keiner Einigung kam es hinsichtlich der angrenzenden kirchlichen Fläche – sie wird einen anderen Belag erhalten. Walter erläuterte, dass Kirche und Investor auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen seien. Optisch habe man es nun eben mit drei Varianten zu tun. „Hätte man sich einigen können, wäre ein schöner Platz-Charakter entstanden.“ Ein „Sommerresidenzplatz“ vor dem Zehentstadel sei jedoch nicht gewollt. Tische und Stühle würden nicht aufgestellt.

    Weitere Änderungen hinsichtlich des Bauantrags bezogen sich im Wesentlichen auf den Innenbereich des Zehentstadels (Küche, WC-Anlagen). Der Gemeinderat befürwortete den Tekturantrag einstimmig.

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