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Dietenheim/Illertissen: Illerkraftwerk: Beschwerde erneut abgelehnt

Dietenheim/Illertissen

Illerkraftwerk: Beschwerde erneut abgelehnt

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    Abgelehnt – diese Nachricht haben die Kläger gegen den Bau eines Wasserkraftwerks an der Iller bei Dietenheim nun aus Mannheim erhalten. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat ihre Beschwerde gegen die durch das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises in Ulm erteilte Baugenehmigung (im Eilverfahren) zurückgewiesen.
    Abgelehnt – diese Nachricht haben die Kläger gegen den Bau eines Wasserkraftwerks an der Iller bei Dietenheim nun aus Mannheim erhalten. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat ihre Beschwerde gegen die durch das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises in Ulm erteilte Baugenehmigung (im Eilverfahren) zurückgewiesen. Foto: Hedwig Oschwald

    Abgelehnt – diese Nachricht haben die Kläger gegen den Bau eines Wasserkraftwerks an der Iller bei Dietenheim nun aus Mannheim erhalten. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat ihre Beschwerde gegen die durch das Landratsamt des Alb-Donau-Kreises in Ulm erteilte Baugenehmigung (im Eilverfahren) zurückgewiesen. Es seien von dem Projekt keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten, eine von den Gegnern geforderte sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung sei daher nicht notwendig. So gibt Bernd Kurus-Nägele, der Geschäftsführer des Bund Naturschutzes im Kreis Neu-Ulm, die Aussage der Richter wider. Und die treibt ihm die Zornesröte ins Gesicht: „Das ist eine Frechheit. Die haben von dem Fluss offenbar null Ahnung.“

    Nur so sei die Gerichtsentscheidung zu erklären, die Kurus-Nägele als „absolut enttäuschend“ bezeichnet. So habe man das Bauprojekt bei Dietenheim im Verwaltungsgerichtshof als einzelne Maßnahme betrachtet – und dabei ignoriert, dass das Unternehmen mehrere Kraftwerke plane. Was aus Sicht der Gegner durchaus negative Auswirkungen auf das ökologische System haben wird. Die Argumente der Kläger, dazu gehören der Bund Naturschutz Bayern und der bayerische Fischereiverband, seien in Mannheim gar nicht beachtet worden, sagt Kurus-Nägele. Aufgeben wolle man allerdings nicht. Und sich stattdessen Gedanken über das weitere Vorgehen machen.

    Auch wenn im Hauptverfahren in Sachen Baugenehmigung eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht. In diese setzen die Gegner des Bauprojekts allerdings keine große Hoffnung, betont Kurus-Nägele. Denn das Verfahren laufe (zunächst) am Verwaltungsgericht in Sigmaringen, wo die Beschwerde im Eilverfahren in erster Instanz abgelehnt worden war. Stattdessen werde man versuchen, eine andere juristische Ebene mit dem Rechtsstreit zu betrauen, möglicherweise den Europäischen Gerichtshof. Kurus-Nägele: „Wir hoffen, dass wir dadurch einen Richter erwischen, der über die nötige Sensibilität verfügt und der in diesen Dingen den Durchblick hat.“

    Wie berichtet, plant die Münchner Firma Fontin, ein sogenanntes Schachtkraftwerk in ein Wehr bei Dietenheim einzubauen. Diese Anlage soll nicht nur umweltfreundlich betrieben werden können, sondern die ökologische Situation vor Ort sogar aufwerten, sagt Bauherr Mathias Fontin. Wassertiere und Steine könnten das Werk passieren, wodurch die immer wieder geforderte Durchlässigkeit erhöht werde. Das entlaste den Staat von der Aufgabe, dafür zu sorgen – etwa durch den Bau von teuren Rampen, sagt Firmenchef Fontin. Neben dem Kraftwerk seien auch eine Fischtreppe und Laichplätze vorgesehen. Dem Mutterbett der Iller werde kein Wasser entnommen, so Fontin. Im Zuge der Bauerlaubnis sei das alles genau geprüft worden.

    Dennoch gibt es Widerstand: Die Durchlässigkeit der Iller werde durch das Schachtkraftwerk nur geringfügig erhöht, argumentieren die Mitglieder des Bund Naturschutzes. Aus ihrer Sicht müssen Querbauwerke wie das Wehr bei Dietenheim komplett ausgebaut oder aber durch Sohlrampen umgangen werden. Das Werk stehe einer dringend benötigten Sanierung des Flusses im Wege. Ähnlich sehen das die Fischer: Das Wasser der Iller werde durch zahlreiche Kanäle bereits intensiv zur Produktion von Energie genutzt. Ihre Forderung: Der eigentlich Fluss (das „Mutterbett“) muss davon frei bleiben. Zudem sei Fontins Anlage zu klein, um die Energiewende voranzutreiben.

    Mit der in Mannheim abgewiesenen Beschwerde ist das Eilverfahren nun beendet: Wie Kurus-Nägele sagt, ist es nicht möglich, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Doch die Verhandlung im Hauptverfahren steht noch aus. Ein Termin sei noch nicht angesetzt. Bis auf Weiteres bleibt es also dabei: Die Firma Fontin dürfte mit dem Bau loslegen. Ob und wann der Start erfolgt, ist noch unklar. In München will man zunächst die Begründungen des Gerichts auswerten, hieß es.

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