Deshalb wandte sie sich Hilfe suchend an den Landkreis. Mit Erfolg: Vier Biber darf der zuständige Jäger nun schießen. "Eine solche Genehmigung gibt es aber nur, wenn der Biber Menschen gefährdende Schäden anrichtet", erklärt Konrad Schweiger, der im Landratsamt Unterallgäu für den Bereich Artenschutz zuständig ist. Dann darf der Nager außerhalb der Schonzeit, also zwischen September und Februar, gejagt werden. Heuer hat das Landratsamt bereits sechs solcher Genehmigungen erteilt. "Doch es werden gewiss noch mehr", ist sich Schweiger sicher.
Illertissen