Mit den Faktoren für die gesplittete Abwassergebühr hat sich das Osterberger Ratsgremium während der jüngsten Sitzung auseinandergesetzt. Konkret ging es um die Festlegung des Gebührenmaßstabs für die Berechnung der kostenpflichtigen Fläche, die zur Niederschlagswassergebühr veranschlagt wird. Am Ende entschied sich das Gremium, die gesplittete
Beschluss