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Bellenberg: Zaun sorgt für Ärger im Bellenberger Gemeinderat

Bellenberg

Zaun sorgt für Ärger im Bellenberger Gemeinderat

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    Die Bürger In Bellenberg wollen moderne Zäune, was wegen nicht zeitgemäßer Vorschriften in alten Bebauungsplänen oft schwer umzusetzen ist.
    Die Bürger In Bellenberg wollen moderne Zäune, was wegen nicht zeitgemäßer Vorschriften in alten Bebauungsplänen oft schwer umzusetzen ist. Foto: Langhans (Symbol)

    Und wieder hat sich der Gemeinderat Bellenberg mit dem Antrag eines Bürgers in Sachen Gartenzaun befasst: Diesmal ging es um eine wuchtige Steingabionenmauer, mit der ein Anwohner der Römerhalde sein Grundstück bereits eingegrenzt hat. Sie soll seinen Garten gegen Kinder und Schmutz vom Wald abschirmen. Die Räte haben die Genehmigung zum zweiten Mal abgelehnt. Zumal Vorschläge des Verwaltungsgerichts Augsburg zur Einigung nur halbherzig befolgt wurden. Die Angelegenheit hat also eine Vorgeschichte und ist noch nicht ausgestanden – sollte den Vorgaben der Räte nicht entsprochen werden.

    Das Thema „Einfriedung“ ist nicht neu in Bellenberg, wo es teils Bebauungspläne aus verschiedenen Zeiten oder sogar gar keine gibt. So haben die Räte gewisses Verständnis für Sonderwünsche, wenn – wie an der Römerhalde – Gartenzäune mit Sockel und senkrechten Holzlatten vorgeschrieben sind. Um aber allzu individuellen Vorstellungen gegenzusteuern, hat die Kommune vergangenes Jahr eine „Satzung über die Gestaltung von Einfriedungen“ erlassen. Sie ist verbindlich, wenn kein Bebauungsplan vorliegt, und anderenfalls eine Orientierung.

    Bellenberger Gemeinderat: Das Thema Einfriedung ist nicht neu

    Der aktuelle Antrag auf die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nord-Ost“ – dem die Römerhalde angehört – gilt der bestehenden 50 Meter langen und 1,90 Meter hohen Steingabionenmauer. Der Bauherr hat den Antrag erstmals Mitte des vorigen Jahres gestellt – zu dem Zeitpunkt gab es die Einfriedungssatzung noch nicht – und eine Ablehnung kassiert. Dagegen hatte der Bellenberger beim Verwaltungsgericht Augsburg geklagt. Darauf hatten die Behörden bei einem Ortstermin Einsicht genommen und in der Niederschrift eine Art Kompromiss vorgeschlagen, den der Hausbesitzer dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegen könnte: Die Steingabionenmauer soll gekürzt und begrünt werden. Die Empfehlung wurde aber nur teilweise befolgt: Der Antragsteller hat dem Ratsgremium einen Begrünungsvorschlag ohne Kürzung vorgelegt.

    Das sorgte für Unverständnis im Rat. Wolfgang Schrapp (FWG) gab die Meinung einiger Ratskollegen wieder, indem er sagte: „Ich hätte erwartet, dass zumindest dem Vorschlag des Verwaltungsgerichts entsprochen wird.“ Die Mauer sei illegal und ohne Bestandsschutz.

    So wurde auch der zweite Antrag einstimmig abgelehnt. Bei einer Gegenstimme machte der Gemeinderat den Vorschlag, in Anlehnung an die Einfriedungssatzung, die Mauer an der Straßenseite auf 1,20 und rückwärtig auf 1,60 Meter zu kürzen. „Lehnt der Bauherr ab, wird das Gericht die Entscheidung treffen“, sagte die Bürgermeisterin.

    Auch ums Ziegelwerk ging es im Gemeinderat: Ziegelwerk Bellenberg: Zwei Türme nur für den Staub sollen her

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