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Bellenberg: Wahlfälschung in Bellenberg: Bürgermeisterin ist froh über Gerichtsentscheidung

Bellenberg

Wahlfälschung in Bellenberg: Bürgermeisterin ist froh über Gerichtsentscheidung

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    Über die angebliche Wahlfälschung in Bellenberg ist viel diskutiert worden. Nun gibt es eine Gerichtsentscheidung.
    Über die angebliche Wahlfälschung in Bellenberg ist viel diskutiert worden. Nun gibt es eine Gerichtsentscheidung. Foto: Regina Langhans

    In Bellenberg war es bei den Wahlen zu den stellvertretenden Bürgermeistern zu Unregelmäßigkeiten gekommen. Wie berichtet war es einer Gemeinderätin nur durch Zufall aufgefallen, dass es bei der Stimmauszählung zu Fehlern gekommen sein muss. Gemeinderat Wolfgang Schrapp (Freie Wähler) erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft Memmingen sah den Tatbestand der Wahlfälschung als erfüllt an und beantragte Strafbefehle beim Amtsgericht Neu-Ulm. Das hat nun eine Entscheidung getroffen.

    Wahlfälschung in Bellenberg: So hat das Gericht entschieden

    Wie das Gericht nun mitteilt, hat es einen Erlass der beantragten Strafbefehle gegen die drei Beschuldigten aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Begründet wird die Entscheidung folgendermaßen: Der Paragraf aus dem Strafgesetzbuch, auf den sich die Staatsanwaltschaft bezogen hatte, kann in diesem Fall nicht angewendet werden. Wörtlich heißt es in der Erklärung des Gerichts: "§ 108 d StGB folgt dabei einem weiten Wahlbegriff. Eingeschlossen sind alle Wahlen und Abstimmungen des Volkes, sodass neben den Wahlen zu den Volksvertretungen auch sonstige Wahlen und Abstimmungen in Bund und Ländern erfasst sind. Damit sind auch sämtliche Kommunalwahlen und Abstimmungen in kommunalen Angelegenheiten mit einbezogen. Allerdings sind auf allen Ebenen, also auch auf kommunaler Ebene, nur Wahlen und Abstimmungen des Volkes in seiner Funktion als Souverän umfasst. Vom Geltungsbereich des § 108 d StGB sind hingegen, nach gerichtlicher Auffassung, nicht Wahlen und Abstimmungen innerhalb von Volksvertretungen geschützt."

    Das Amtsgericht hat im Fall der angeblichen Wahlfälschung in Bellenberg eine Entscheidung getroffen.
    Das Amtsgericht hat im Fall der angeblichen Wahlfälschung in Bellenberg eine Entscheidung getroffen. Foto: Alexander Kaya

    Genau um eine solche Wahl innerhalb eines gewählten Gremiums habe es sich jedoch im vorliegenden Fall gehandelt, als der Gemeinderat von Bellenberg im Rahmen seiner konstituierenden Sitzung vom 12. Mai vergangenen Jahres aus seinen eigenen Reihen einen Zweiten und Dritten Bürgermeister gewählt hatte.

    Die drei beschuldigten Mitarbeiter der Bellenberger Verwaltung können nun endlich aufatmen. Weiter erklärte das Gericht, dass auch sonstige Straftatbestände nicht einschlägig seien. So hätten sich die Angeschuldigten daher im Zusammenhang mit der Durchführung der fraglichen Wahl unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht.

    Die Bürgermeisterin von Bellenberg sagt, sie freue sich für ihre Mitarbeiter

    Wolfgang Schrapp (Freie Wähler) sagte am Donnerstag auf Anfrage, er habe online über unsere Zeitung davon erfahren, dass der von der Staatsanwaltschaft erhobene Strafbefehl abgelehnt wurde. Aus der Begründung werde er aber nicht ganz schlau, wenn es heißt, dass sich die Angeschuldigten im Zusammenhang mit der Durchführung der fraglichen Wahl unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hätten. Ihm stelle sich die Frage nach der Rechtlichkeit, wie eine fehlerhafte Auszählung zu werten sei, fügte er hinzu. Dies werde er sich von einem Experten erklären lassen. „Wenn ich falsch liege, werde ich mich entschuldigen“, kündigte Schrapp an.

    Susanne Schwetzyk ist nach mehrmonatiger Krankheit wieder zurück an ihrem Schreibtisch.
    Susanne Schwetzyk ist nach mehrmonatiger Krankheit wieder zurück an ihrem Schreibtisch. Foto: Regina Langhans

    Ebenfalls dazu befragt, sagte Bürgermeisterin Susanne Schewetzky, sie freue sich für ihre Mitarbeiter in der Verwaltung über den guten Ausgang. Offiziell wisse sie eigentlich noch gar nichts davon, sie sei auch über die Internetseite unserer Zeitung aufmerksam gemacht worden, berichtete die Rathauschefin. Dabei habe sie in der Angelegenheit von Anfang an ein gutes Gefühl gehabt, denn auch Anwaltsgespräche seien dazu geführt worden Schewetzky resümierte: „Nun hoffe ich, dass in unsere Arbeit wieder Ruhe einkehren kann.“

    Schiele und de Basso wurden in ihren in Ämtern bestätigt

    Nachdem die Unregelmäßigkeiten bekannt geworden waren, traten die beiden stellvertretenden Bürgermeister Gerhard Schiele (SPD) und Abdo de Basso (CSU) wie berichtet freiwillig zurück. Anschließend wurden sie rechtmäßig und in nur leicht veränderten Stimmverhältnissen in ihren Ämtern bestätigt.

    Die Anzeige gegen die drei Verwaltungsangestellten trug nicht dazu bei, die angespannte Stimmung im Bellenberger Gemeinderat zu lockern. Der Vorsitzende des CSU-Ortsverbandes, Peter Gluche, machte seinem Ärger öffentlich Luft. Er warf Schrapp vor, mit den Anzeigen "drei Leben zu zerstören". Der Makel der Strafanzeige bleibe auch im Falle eines Freispruchs an den Betroffenen hängen.

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