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Bellenberg: Prozess: Fahrraddieb attackiert Bahnmitarbeiter in Bellenberg

Bellenberg

Prozess: Fahrraddieb attackiert Bahnmitarbeiter in Bellenberg

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    Das Amtsgericht Memmingen verurteilt den 21-Jährigen, der regelmäßig ausrastet, zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren.
    Das Amtsgericht Memmingen verurteilt den 21-Jährigen, der regelmäßig ausrastet, zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren. Foto: Kurt Kraus

    Mit Handschellen gefesselt wird der Angeklagte in den Sitzungssaal 130 am Amtsgericht Memmingen gebracht. Erst an seinem Platz werden ihm die Fesseln abgenommen. Als der Vorsitzende Richter Nicolai Braun die Verhandlung eröffnet, beginnt der 21-Jährige aus Gambia plötzlich zu zucken und mit seinen Füßen auf den hellen Parkettboden zu treten. Ein psychisches Problem erklärt Pflichtverteidiger Martin Henrich. Die Zuckungen kämen nur zum Vorschein, wenn er sehr aufgeregt sei. Sie waren das Einzige, was von dem jungen Mann während der Verhandlung wahrzunehmen war. Aussagen zu den Geschehnissen vom 9. Juli dieses Jahres machte er nicht.

    Bahnmitarbeiter beobachten den versuchten Diebstahl

    Was war passiert? Am Morgen befand sich der Angeklagte am Bahnhof in Bellenberg, wo er an einem Fahrradunterstand an mehreren abgesperrten Fahrrädern herumriss und versuchte, die Schlösser per Hand zu öffnen. Zur selben Zeit waren mehrere Mitarbeiter der Deutschen Bahn am angrenzenden Bahnübergang tätig. Zwei von ihnen bemerkten den 21-jährigen Angeklagten und forderten ihn auf, das sein zu lassen. „Darauf hat er gar nicht reagiert“, berichtete einer der Bahn-Mitarbeiter. Die entschieden sich dann, Fotos und Videos des Übeltäters zu machen.

    Als der junge Gambier dies bemerkte, wurde er wütend. Er riss eines der Fahrräder aus der Verankerung und warf es nach den beiden Männern, die aber noch ausweichen konnten. Daraufhin lief der Angeklagte auf den Filmenden zu, packte ihn am T-Shirt, trat ihm mehrfach mit seinem Knie in den Bauch und schlug ihm auf den Arm. Der Bahnmitarbeiter lies sein Handy los, als der Angeklagte mit seiner Hand hinter den Rücken griff und „knife“ (Messer) schrie. Der Angeklagte zeigte ihm den Mittelfinger und floh dann mit dem Smartphone in der Hand entlang der Bahngleise.

    Täter flüchtet auf die Bahngleise

    Die Bahnmitarbeiter nahmen die Verfolgung mit ihrem Dienstfahrzeug auf und konnten den 21-Jährigen einholen. Der Angeklagte flüchtete auf das Gleis. „Ich wollte mein Handy zurück und ich wusste, dass der Täter von den Schienen runter muss, da ein Zug kam“, sagte das Opfer. Der Angeklagte beleidigte den Bahnmitarbeiter aber erneut und führte Stichbewegungen in dessen Richtung aus. Nach einem kurzen Gerangel konnte er den jungen Gambier, in ausreichender Entfernung zum Gleis, überwältigen und fixieren. Erst da bemerkte er, dass der Angeklagte eine Keramikscherbe in der Hand hielt: „Das hat mich schon sehr erschrocken.“

    Seitdem sitzt der 21-Jährige in Untersuchungshaft. Auch dort wurde er auffällig: Er zündete seine Unterhose und ein Bettlaken an. Diese Sachbeschädigung greift auch Staatsanwalt Kögl in seinem Plädoyer auf und fordert eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten für die Taten vom 9. Juli und das Zündeln in der Zelle. Besonders ins Gewicht fällt für den Staatsanwalt eine der drei Vorstrafen des Angeklagten. Nur sieben Tage vor den Taten am Bahnhof in Bellenberg klaute der Gambier aus der Kaufland-Filiale in Vöhringen Gegenstände im Wert von sechs Euro. Auch dieser eher geringfügige Diebstahl eskalierte, als ein Angestellter den Mann aufhalten wollte. Der Angeklagte stieß den Kaufland-Mitarbeiter zu Boden und drohte, er könne ein Messer ziehen und sie töten. „Ein so schneller Rückfall ist schon heftig“, beendet Kögl sein Plädoyer.

    Der 21-Jährige rastet öfter aus

    Bedenklich findet das auch Richter Nicolai Braun. Er betont, dass der Angeklagte erst eine Stunde vor der Tat am 9. Juli aus dem Schutzgewahrsam der Polizei Illertissen entlassen wurde. Am Vorabend hatte der 21-Jährige einen Mitbewohner im Asylbewerberheim mit einem Messer bedroht und musste daher die Nacht bei der Polizei verbringen. Braun spricht von einer Eskalation ohne Not: „Mit dem Versuch ein Fahrrad zu stehlen, ging es am Tattag mit etwas nicht so Dramatischem los. Dies weitete sich aber zu einer Vielzahl an Straftaten aus.“

    Dass Pflichtverteidiger Martin Heinrich seinen Mandanten eher als Opfer sah und die meisten der Taten des 21-Jährigen rechtlich anders einschätzte als Staatsanwalt Kögl half am Ende nicht. Seine Forderung nach eine Bewährungs- und einer Geldstrafe wurde nicht erhört. Braun verurteilte den Angeklagten wegen versuchten schweren Diebstahls, Nötigung mit Bedrohung und Körperverletzung, versuchter schwerer Körperverletzung sowie Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. „An eine Bewährungsaussetzung wäre auch bei einer kürzeren Freiheitsstrafe nicht zu denken“, sagte der Richter abschließend.

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