Ende März zogen die lärmgeplagten Anwohner rund um den Betriebsbauhofs der Firma Motz in Bellenberg vor Gericht. Nun könnte sich das alles wiederholen, denn die Klägergemeinschaft um die Anwohnerin Isabelle Hassenstein legt Berufung ein gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Augsburg. Dieses hat, wie berichtet, der Klage gegen die Betriebserlaubnis der geplanten Schlosserei nicht stattgegeben. Die richterliche Begründung: Die Genehmigung dafür sei an Lärmschutzauflagen gebunden. So dürfe etwa der Schwerlastverkehr nur zwischen 7 und 17 Uhr durch das Wohngebiet rollen. Diese Begründung reicht den lärmgeplagten Anwohner aber nicht. Sie halten dem entgegen, dass die Firma Motz schon jetzt die Lärmschutzverordnung unterlaufe.
Bellenberg