Oberroth Hartnäckigkeit lohnt sich. Weil ein Grundstücks-Besitzer nicht aufgegeben hat, darf er jetzt sein auf Flur-Nummer 767/3 geplantes Einfamilienhaus mit Garagen errichten. Da diese Fläche nach Aussage des Landratsamtes Neu-Ulm dem Außenbereich zuzuordnen ist, hat Städteplaner Erwin Zint eine Einbeziehungssatzung erarbeitet. Diese sowie die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen öffentlicher Belange verabschiedete der Gemeinderat ebenso einstimmig wie den Bauantrag.
Baurecht