Startseite
Icon Pfeil nach unten
Illertissen
Icon Pfeil nach unten

Baurecht: Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt

Baurecht

Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt

    • |
    Mithilfe einer Einbeziehungssatzung darf ein Grundstücks-Besitzer jetzt auf dieser Flur-Nummer sein Einfamilienhaus mit Garagen errichten.
    Mithilfe einer Einbeziehungssatzung darf ein Grundstücks-Besitzer jetzt auf dieser Flur-Nummer sein Einfamilienhaus mit Garagen errichten. Foto: Foto: clb

    Oberroth Hartnäckigkeit lohnt sich. Weil ein Grundstücks-Besitzer nicht aufgegeben hat, darf er jetzt sein auf Flur-Nummer 767/3 geplantes Einfamilienhaus mit Garagen errichten. Da diese Fläche nach Aussage des Landratsamtes Neu-Ulm dem Außenbereich zuzuordnen ist, hat Städteplaner Erwin Zint eine Einbeziehungssatzung erarbeitet. Diese sowie die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen öffentlicher Belange verabschiedete der Gemeinderat ebenso einstimmig wie den Bauantrag.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden