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Bauen: Wie breit wird der Grünstreifen?

Bauen

Wie breit wird der Grünstreifen?

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    In der jüngsten Sitzung des Vöhringer Stadtrates ging es einmal mehr um den Bebauungsplan des neuen Baugebiets in der Kranichstraße Ost. Wie berichtet sollen auf dem 2,9 Hektar großen Areal rund 80 Wohneinheiten Platz finden. Es sollen Mehrfamilienhäuser entstehen, Doppel- und Reihenhäuser sowie frei stehenden Einfamilienhäuser.

    In diesem Schritt der Planung wurden diverse Behörden um eine Stellungnahme zum vorgeschlagenen Bebauungsplan gebeten, die anschließend nach einer längeren Diskussion in einer Bauausschusssitzung im Dezember eingearbeitet wurden. Doch besonders bei einer Frage herrscht Uneinigkeit. Das Landratsamt hatte angeregt, am nördlichen Rand des Baugebiets einen Grünstreifen in einer Breite von fünf Metern anzulegen. Der Plan sieht drei Meter vor. Die Fraktionen der SPD und der Grünen forderten, dem Vorschlag des Landratsamtes zu folgen. Markus Prestele von der CSU hingegen äußerte die Sorge, dass die bebaubare Fläche zu klein werde, wenn dort ein Streifen von zwei Metern abgezogen wird. Am Ende seien die Wohnungen nur so groß wie Hühnerställe, fürchtete er.

    Auch die Verwaltung war gegen die Verbreiterung der Grünstreifen. Ihre Argumente: Das Areal sei bereits überdurchschnittlich begrünt, zudem werde auch eine Ausgleichsfläche geschaffen.

    Das Landratsamt hatte sich den breiteren Streifen auch als ansehnliche Eingrenzung für den Ortsrand gewünscht. Bereits jetzt steht in der städtischen Planung aber schon fest, dass der Rand des neuen Baugebiets nicht für immer der Stadtrand bleiben wird. Vöhringen wird sich nach Norden hin weiter ausdehnen.

    Am Ende stimmten dann auch acht von 25 Stadträten gegen die aktuelle Fassung und brachten damit vor allem zum Ausdruck, dass sie an den breiteren Grünstreifen festhalten wollen. Die Gegenstimmen kamen von den Grünen und aus der SPD-Fraktion.

    Beschlossen ist der Bebauungsplan mitsamt Grünordnung damit allerdings noch nicht. Im nächsten Schritt erfolgt jetzt die öffentliche Auslegung der Pläne. Bürger und Träger öffentlicher Belange haben dabei nochmals die Gelegenheit, Anmerkungen zu dem Entwurf zu machen.

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