Eine Belohnung für Hinweise auf einen Straftäter – das erinnert an Wilden Westen, an Fahndungsfotos, die an Türen und Fenstern hängen. Umso mehr, wenn es nicht die Polizei ist, die das Geld in Aussicht stellt, sondern eine Privatperson. So geschehen jüngst in Babenhausen: Die Ortsgruppe der AfD hat mehrere Hundert Euro für Hinweise versprochen, die zu Personen führen, die ihre Wahlplakate beschädigt haben. Es ist nicht das erste Mal, dass die Ortsgruppe zu diesem Mittel greift. Auch vor der Landtagswahl im Herbst wurden Plakate verunstaltet. Damals wurde wie jetzt Anzeige erstattet – und auf eigene Faust eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgelobt. Was hält die Polizei von dieser Vorgehensweise? Wie häufig kommt es vor, dass Privatleute auf diese Art die Ermittlungen begleiten?
Laut Jürgen Krautwald, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, ist das gar nicht so selten – ihm fallen mehrere aktuelle Fälle aus der Region ein. Dabei geht es um beschädigte Bäume, geklaute Fahrräder oder unerlaubte Graffitis. Er vermutet: „Man erhofft sich durch eine Auslobung vielleicht eine schnellere Aufklärung der Straftat. Geld kann da schon ein Anreiz sein.“ Grundsätzlich sind dem Polizeihauptkommissar zufolge allerdings drei Vorgehensweisen zu unterscheiden. Erstens kann die Polizei selbst zusammen mit dem Bayerischen Landeskriminalamt eine Belohnung für die Aufklärung eines Falls aussetzen. Das hat die Polizei zum Beispiel unlängst getan, nachdem sich eine Serie von Sachbeschädigungen an Autos in Neu-Ulm ereignet hat: Insgesamt 40 im Wohngebiet geparkte Wagen wurden mit einem spitzen Gegenstand zerkratzt. Oder nach dem Mord an einem Kickboxer in Ludwigsfeld 2016 – einem Fall, der in der Region großes Aufsehen erregt hatte.
Zweitens gibt es Privatpersonen, die sich an die Polizei wenden und mit ihr einen sogenannten Auslobungsvertrag abschließen. Darin ist laut Krautwald festgelegt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Belohnung entrichtet wird – also etwa, ob der Täter gefasst sein muss oder wie zielführend Hinweise sein müssen. „Oft handelt es sich um Sachbeschädigungs- oder Diebstahlsdelikte.“
Es gibt drei unterschiedliche Vorgehensweisen
Drittens kommt es vor, dass Privatpersonen in Eigeninitiative eine Belohnung in Aussicht stellen – auch parallel zu einer Anzeige. Der Pressesprecher verweist auf einen Paragrafen im Bundesgesetzbuch, in dem von „bindenden Versprechen“ die Rede ist. Demnach ist derjenige, der eine Belohnung für eine Handlung öffentlich bekanntmacht, dazu verpflichtet, diese auch zu entrichten. „Das ist zeitlich auch nicht gebunden.“ In die Quere kommen sich die polizeilichen Ermittler und Privatpersonen nach Krautwalds Ansicht in der Regel nicht.
Nicht nur die AfD-Ortsgruppe hat sich dieser Möglichkeit bedient. In Kellmünz hatte eine Frau im Sommer zum Beispiel 1000 Euro ausgelobt, wenn derjenige überführt wird, der ihren Kater Edi erschossen hat. In Gannertshofen versprach eine Anwohnerin im vergangenen Jahr, nachdem mehrere Birken angesägt wurden, 500 Euro für sachdienliche Hinweise (wir berichteten). Wie hoch die Summe angesetzt wird, so Krautwald, das hänge stets vom „Ermessen des Geldgebers“ ab – je nach Gewichtung des Vorfalls.
Doch auch eine Belohnung führt nicht zwingend zum Ziel: Wie Roman Zebe, Vorsitzender der AfD-Ortsgruppe auf Nachfrage sagt, wurde das Geld im Herbst wegen zu vager Hinweise nicht ausbezahlt.
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