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Babenhausen: Steinwüsten sind passé: Auch Babenhausen verbietet Schottergärten

Babenhausen

Steinwüsten sind passé: Auch Babenhausen verbietet Schottergärten

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    Pflegeleicht, aber ökologisch wertlos: sogenannte Schottergärten.
    Pflegeleicht, aber ökologisch wertlos: sogenannte Schottergärten. Foto: dpa

    In Babenhausen sind bald keine Schottergärten mehr erlaubt. Der Marktrat hat einstimmig beschlossen, sie in künftigen Bebauungsplänen zu verbieten. Was das für Bauherren bedeutet.

    Der Boden ist ein wertvolles Gut. Deshalb ist es längst nicht mehr nur Wunsch, sondern auch Pflicht, ihn so wenig wie möglich zu versiegeln. Das dient einerseits dem Schutz der Artenvielfalt, andererseits der Prävention vor Hochwasserschäden. Denn auf überbautem Grund kann Wasser nicht mehr versickern und sucht sich neue Wege.

    Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion der CSU und Jungen Wähler Union einen Antrag im Babenhauser Rathaus eingereicht. Demnach soll es die Marktgemeinde in ihren künftigen Bebauungsplänen verbieten, neue Steingärten anzulegen. Rund um die Häuser in Neubaugebieten soll es grünen und blühen. "Nicht betroffen sind selbstverständlich Hofeinfahrten und Terrassen", stellte Bürgermeister Otto Göppel (CSU) klar.

    Auf Nachfrage von Christian Zahner (Freie Wähler) konkretisierte Dritter Bürgermeister Christian Pfeifer (CSU), dass es auch nicht "um ein bisschen Kies" zur Gartengestaltung gehe. Es solle verhindert werden, dass ein Bauherr sein komplettes Grundstück damit zuschüttet, um keine Arbeit mehr zu haben. Diese "Unart", so Göppel, sei in Babenhausen bislang zum Glück nicht verbreitet. Das Verbot soll sicherstellen, dass das so bleibt. David Ott (Liste engagierter Bürger) regte an, ein prozentuales Verhältnis zwischen Stein- und Grünfläche festzulegen, um argumentieren zu können.

    Benedikt Neubauer (Bündnis 90/Die Grünen) begrüßte den Antrag, betonte jedoch: "Das Ganze hat keinen Effekt auf jetzige Flächen." Aus seiner Sicht sollte die Gemeinde mit gutem Beispiel vorangehen und eigene Grundstücke mehr nach Aspekten des Artenschutzes pflegen.

    Einen ähnlichen Beschluss zu Schottergärten haben unlängst auch andere Kommunen gefällt, zum Beispiel die Stadt Senden. Sie hat eine Satzung erlassen, die genau vorgibt, was erlaubt ist und was nicht. Bestehende Steingärten haben Bestandsschutz.

    Lesen Sie auch: In Senden sind Schottergärten ab sofort verboten

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