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Babenhausen: Prozess: Frau schlägt nach Streit mit Hammer auf Tür ein

Babenhausen

Prozess: Frau schlägt nach Streit mit Hammer auf Tür ein

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    Eine Frau steht vor Gericht: Sie soll mit einem Hammer auf eine Haustür eingeschlagen haben.
    Eine Frau steht vor Gericht: Sie soll mit einem Hammer auf eine Haustür eingeschlagen haben. Foto: Kurt Kraus

    Ein Streit zwischen zwei Frauen auf dem Flur. Der Ehemann der einen greift ein und schlägt die Tür zu. Kurze Zeit später hört das Paar ein Krachen: Die Frau draußen hat einen Hammer gezogen und schlägt auf die Holztür ein. Diese Tat umschreibt die Anklageschrift gegen eine 27-Jährige aus dem Landkreis Neu-Ulm am Amtsgericht Memmingen. Sie soll mit dem Ehepaar aus dem Raum Babenhausen flüchtig bekannt sein.

    Nur ein Zeuge kommt zur Gerichtsverhandlung am Dienstag

    Als einziger Zeuge sagt am Dienstag ein Polizeibeamter aus, der im Februar 2019 zum Tatort gerufen wurde. Als er ankam, war die 27-Jährige nicht mehr dort. Das Ehepaar habe von dem Wutausbruch der Frau berichtet. Beim Öffnen der Tür sei sie draußen gestanden, in ihrer Hand ein kleiner Hammer. Dem Polizisten zufolge waren die Aussagen des Paares plausibel. Er habe an der hellbraunen Holztüre Schäden festgestellt: kleine, rechteckige Einschlaglöcher, die seiner Einschätzung nach zu einem Hammer passten. Der Schaden belief sich auf etwa 500 Euro. Der Grund für den Streit konnte nicht geklärt werden. Laut dem Beamten habe die 27-Jährige der Ehefrau vorgeworfen, ihr Geld zu schulden. Diese Tatsache bestritt das Paar.

    Das Ehepaar taucht nicht auf - und muss mit einer Geldstrafe rechnen

    Die Angeklagte möchte sich vor Gericht zu den Vorfällen nicht äußern. Richterin Barbara Roßdeutscher sagt dazu: „Es ist alles andere als gut, keine Angaben zu machen.“ Insbesondere hinsichtlich der Eintragungen im Vorstrafenregister der 27-Jährigen sei diese Entscheidung zu überdenken. Die Angeklagte reagiert ungehalten: „Diese Taten habe ich alle zugegeben, aber jetzt habe ich nichts gemacht.“ Ihre Aussage wird im Gerichtsprozess nicht berücksichtigt. Das Ehepaar selbst erscheint auch nach kurzer Wartezeit nicht zum Gerichtstermin und muss nun mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 300 Euro pro Person oder ersatzweise sechs Tagen Ordnungshaft rechnen. Es gibt einen Ersatztermin am 15. Juni.

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