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Babenhausen: Petition: Babenhauser fordert mehr Mitsprache für Eigentümer von Baudenkmälern

Babenhausen

Petition: Babenhauser fordert mehr Mitsprache für Eigentümer von Baudenkmälern

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    Einige denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland sind mit einem speziellen blau-weißen Schild gekennzeichnet. Für den Umbau unter Denkmalschutz stehender Häuser sind oft strenge Auflagen zu berücksichtigen.
    Einige denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland sind mit einem speziellen blau-weißen Schild gekennzeichnet. Für den Umbau unter Denkmalschutz stehender Häuser sind oft strenge Auflagen zu berücksichtigen. Foto: Stefan Sauer, dpa (Symbolbild)

    Ein Haus unter Denkmalschutz. Hübscher Stuck, Fachwerkfassaden und knarzende Holzböden tauchen vor dem inneren Auge auf. Ein Mann aus Babenhausen hat nicht nur schwärmerische Assoziationen: Er denkt auch an jede Menge Papierkram und Ärger. Basierend auf seinen Erfahrungen als Eigentümer eines Baudenkmals hat er Forderungen formuliert - und eine Petition an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags gerichtet.

    Der Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, ist der Meinung, dass Besitzer solcher erhaltenswerten Immobilien viele Pflichten, aber nur wenige Möglichkeiten haben, für ihre Interessen einzustehen. So schreibt er eingangs der Petition: "Die Last des Denkmalschutzes liegt allein auf den Eigentümern, einer Minderheit, die nicht organisiert ist und keine Lobby hat." Mit seinen Ansichten sei er nicht allein, erzählt der Unterallgäuer gegenüber unserer Redaktion. Über zwei Jahre hinweg habe er recherchiert und Dutzende Personen und Organisationen kontaktiert, etwa mit Handwerkern und Rechtsanwälten gesprochen. Sein Schreiben an den Landtagsausschuss zielt auf eine "Demokratisierung" des Denkmalschutzes in Bayern ab und auf eine bessere rechtliche Stellung von Einzelpersonen und Erbengemeinschaften, die ein Baudenkmal ihr Eigen nennen.

    Mancher Eigentümer resigniert nach Rechtsstreitigkeiten

    Da ist einmal die Zusammensetzung des Landesdenkmalrats, die dem Babenhauser sauer aufstößt. Aus seiner Sicht fehlt eine gewichtige Vertretung für die geschätzt mehr als 100.000 Eigentümer von Baudenkmälern im Freistaat, wobei er diejenigen von Kirchen, Burgen und Schlössern explizit ausklammert. Der Verband "Haus & Grund" - der Landesverband bayerischer Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzer, welcher einen Sitz im Gremium hat - werde diesem Anspruch nicht gerecht, findet der Unterallgäuer. Außerdem: Wer vertrete die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, der Bauphysik und des barrierefreien Wohnens, die heutzutage eine immer wichtigere Rolle spielen? "Da haben die Denkmalschützer bisher Scheuklappen auf", so der Mann im Gespräch.

    Der Landesdenkmalrat

    Der Landesdenkmalrat hat die Aufgabe, die bayerische Staatsregierung zu beraten und in Fragen der Denkmalpflege mitzuwirken. Die Staatsregierung kann ihn um Stellungnahmen bitten. Er kann aber auch aus eigener Initiative Ratschläge zu Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege erteilen.

    Im Landesdenkmalrat sind neben den Vertretern der politischen Parteien auch Repräsentanten der Interessengruppen vertreten, die unmittelbar mit Denkmalschutz und Denkmalpflege befasst sind.

    Im Landesdenkmalrat sitzen: Mitglieder des Bayerischen Landtags, Vertreter des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, Vertreter der katholischen Kirche sowie der evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern, der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern, der Deutschen Burgenvereinigung, des bayerischen Handwerks, des Landkreistags, des Gemeindetags, des Bezirkstags, des Bauernverbands, der Bayerischen Akademie der Schönen Künste, der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung, des Landesvereins für Heimatpflege, der Bayerischen Architektenkammer, des Bayerischen Haus- und Grundbesitzerverbands, des Vereins Familienbetriebe Land und Forst sowie des Vereins zur Erhaltung privater Baudenkmäler und sonstiger Kulturgüter in Bayern.

    Nähere Informationen unter www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/denkmalschutz/landesdenkmalrat (AZ)

    Das Problem, das der Babenhauser sieht: "Viele haben nach kostspieligen, nutzlosen Rechtsstreitigkeiten resigniert." Außerdem offenbare sich die schwierige Interessenvertretung nur dann, wenn es um Umbauten und Renovierungen geht - oftmals also nur einmal pro Generation. Er regt an, eine Plattform für eine demokratische Wahl je eines hauptberuflichen Vertreters pro Regierungsbezirk zu schaffen. Sie sollen dann im Denkmalrat Sitze bekommen - ebenso Repräsentanten für die Bereiche Umweltschutz, Energie und Klimaschutz sowie behinderten- und altersgerechtes Bauen und Bauphysik.

    Wohnbau entwickelt sich weiter - Auflagen zum Denkmalschutz bleiben

    Dass die Immobilieneigentümer nicht mitreden können, reiche weit zurück, meint der Mann. Nachdem historische Bausubstanz in Krieg und Nachkriegszeit zerstört worden war, trat 1973 das Bayerische Denkmalschutzgesetz in Kraft, auf dessen Grundlage Denkmallisten erstellt wurden. "Das geschah ohne Beteiligung der Eigentümer", sagt der Babenhauser. Sein Vater habe damals nur ein Schreiben bekommen, dass sein Haus nun unter Schutz steht. Die "zwangsgelisteten" Eigentümer hätten keine Gelegenheit zur Einflussnahme auf die Gesetzgebung gehabt, schreibt er in der Petition und findet: "Das ist höchst undemokratisch."

    Hinzu komme: Die Regeln für den Wohnbau entwickeln sich stetig weiter, ebenso die Ansprüche an Komfort, Baumaterial, Wärmedämmung und Haustechnik: "Entsprechend stärker werden heute die rigiden Auflagen des Landesamts empfunden", heißt es in der Eingabe. Oftmals könnten Eigentümer ihre Immobilien nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen, müssten aber dauerhaft finanzielle und sachliche Leistungen erbringen. Der Babenhauser denkt etwa an Wertverluste und den finanziellen Aufwand für Unterhalt und Pflege. Staatliche Zuschüsse lägen im Ermessen des Amts, moniert er. "Oft wird nur auf steuerliche Absetzbarkeit verwiesen."

    Babenhauser: Was ist mit dem Datenschutz?

    Was ihn ebenfalls stört: der Denkmalatlas, eine Online-Version der Denkmalliste. Aus seiner Sicht verstößt dieses Geoinformationssystem in Punkten gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DGV). "Der gesamte Datensatz der über 120.000 Eingetragenen steht offen frei zur Verfügung, für Wirtschaft und Kriminelle", heißt es in der Petition. Die DGV verbiete dies, auch ohne Namensnennung. Das Landesamt für Denkmalpflege verweist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit des schriftlichen Widerspruchs und eine nachfolgende Abwägung gegenüber dem öffentlichen Interesse.

    Welche Chancen er sich für seine Petition ausrechnet? Er ist skeptisch. Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst wird wohl demnächst darüber beraten.

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