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Babenhausen: Parken ist an der Kirchenmauer in Babenhausen verboten

Babenhausen

Parken ist an der Kirchenmauer in Babenhausen verboten

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    Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörden besteht werktags entlang der Kirchenmauer ein absolutes Halteverbot. Lediglich sonntags darf dort noch geparkt werden.
    Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörden besteht werktags entlang der Kirchenmauer ein absolutes Halteverbot. Lediglich sonntags darf dort noch geparkt werden.

    In Babenhausen darf in Zukunft nur noch sonntags an der Kirchenmauer geparkt werden. Der Grund ist eine Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Bürgermeister Otto Göppel machte deshalb in der jüngsten Marktratssitzung darauf aufmerksam, dass das seit kurzem geltende absolute Halteverbot an den Werktagen nicht von der Marktgemeinde, sondern von den zuständigen Behörden beschlossen wurde.

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