Bereits 2015 hat der Babenhauser Marktrat beschlossen, das Gewerbegebiet am Schöneggweg zu erweitern. Das ist bis heute nicht geschehen; die Planungen verzögerten sich. Kürzlich waren der aktuelle Stand und nächste Schritte Thema in einer Sitzung.
Dabei ging es etwa um den Bereich, für den der Bebauungsplan gelten künftig soll. Dieser wurde noch geringfügig angepasst. Die Nutzung der Flächen soll dadurch optimiert werden, insbesondere zwischen dem künftigen Gewerbegebiet und einer geplanten Ortsumfahrung. Der beauftragte Planer vom Büro Daurer und Hasse sagte: „Der Geltungsbereich lief vorher haarscharf an einer optionalen späteren Umgehungsstraße vorbei.“
Zudem befasste sich der Marktrat mit den Ausgleichsflächen, die zum Naturschutz vorgeschrieben sind. Von deren Umfang wirkten manche Markträte überrascht. Denn die sogenannten Kompensationsflächen sollten bei einer Nettobaulandfläche von knapp zehn Hektar rund sieben Hektar Land umfassen – also 70 Prozent. 5,5 Hektar seien bereits vorhanden, 1,5 müssten noch bestimmt werden, so Planer Wilhelm Daurer. Martin Gleich (CSU) sagte dazu: „Bei anderen Bebauungsplänen waren das ja im Vergleich Peanuts. Die Entwicklung ist schon enorm.“ Dieter Miller (Freie Wähler) regte an, zu prüfen, ob mögliche Streuobst- und Bienenwiesen höher angerechnet würden.
Eine Frage, die sich wohl Räte und interessierte Firmen, die gerne einmal in dem Gewerbegebiet bauen wollen, gleichermaßen stellen, äußerte Thomas Held (CSU): „Wir haben jetzt zwei Jahre gebaucht, um das hier zu erreichen. Wie lange brauchen wir, bis wir fertig sind?“ Der Planer sagte, das Verfahren hin zum genehmigten Bebauungsplan könnte 2019 „durchkommen“. Doch er fügte an: „Es kommt darauf an, wie viel Gegenwind kommt und wie das Umlegungsverfahren läuft.“ Dieses Umlegungsverfahren wurde, wie berichtet, im Vorjahr vom Vermessungsamt Memmingen eingeleitet, nachdem sich die Marktgemeinde an die Behörde gewandt hatte. Dabei handelt es sich um eine Art Tauschverfahren. Eine erste Gesprächsrunde mit Grundstückseigentümern sei beendet, sagt Bürgermeister Otto Göppel auf Nachfrage.
Bevor allerdings tatsächlich ein Umlegungsplan aufgestellt werden kann, muss eine Voraussetzung erfüllt sein: Der rechtskräftige Bebauungsplan muss vorliegen. Der Marktrat hat beschlossen, das Verfahren parallel zügig zu starten. Zunächst haben Behörden und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Öffentlichkeit, also Bürger, können die Planungsunterlagen einen Monat lang im Rathaus einsehen. Göppel sagt: „Es war viel planerische Arbeit erforderlich. Nun ist es dringend notwendig, dass was vorangeht.“