Ein Hundehalter ist gegen seine Heimatgemeinde vor Gericht gezogen. Sein Hund war in der Vergangenheit öfter durch sein angriffslustiges Verhalten aufgefallen, weshalb die Kommune einen sogenannten Wesenstest anordnete, bei dem ein Gutachter feststellen sollte, ob der Hund eine Gefahr für Personen oder andere Tiere darstellt. Eine solche Prüfung ist in Bayern zur Haltung bestimmter Kampfhundrassen verpflichtend, zu denen der betroffene Schäferhundmischling allerdings nicht gehört. Gegen diese Maßnahme hatte der Besitzer geklagt.
Augsburg