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Augsburg/Engishausen: Zwist um ein Gerüst – und um ein Denkmal

Augsburg/Engishausen

Zwist um ein Gerüst – und um ein Denkmal

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    Um den Zehentstadel in Engishausen, der derzeit eingerüstet ist, drehte sich gestern ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg.
    Um den Zehentstadel in Engishausen, der derzeit eingerüstet ist, drehte sich gestern ein Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Foto: Florian Holley

    Was wird aus dem historischen Zehentstadel, der seit vielen Jahren in der Dorfmitte vor sich hin bröckelt? Das fragen sich viele Engishauser. Und das fragte sich auch ein Nachbar, der deswegen immer wieder beim Landratsamt Unterallgäu vorstellig wurde – schließlich steht der massive Bau aus dem 18. Jahrhundert unter Denkmalschutz. Doch kaum hatte der neue Eigentümer mit der Sanierung begonnen, sah der Nachbar das Projekt ganz anders: Gestern standen sich er und Vertreter des Landratsamtes vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg gegenüber.

    Ein Anlieger klagt wegen einer Baumaßnahme, der er selbst viele Jahre lang gefordert hatte? So einfach ist es nicht, obwohl sich auch die Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler über das „widersprüchliche Verhalten“ des Klägers wunderte. Tatsächlich hatte die Baubehörde dem Zehentstadel-Eigentümer im Frühjahr verpflichtet, binnen sechs Wochen etwas gegen den Verfall des Denkmals zu unternehmen: Immer wieder fielen Mauersteine herab, das Dach drohte einzustürzen. „Gefahr im Verzug“, sagt man bei der Behörde. Diese zwang wiederum den Nachbarn dazu, Baugerüst und Bauzaun für die Rettung auf seinem direkt an den Zehentstadel angrenzenden Grundstück zu dulden. Wenn nicht: Zwangsgeld.

    Gegen diesen Bescheid klagte der Nachbar – weil das Gerüst immer noch auf seinem Grund steht, obwohl die eigentliche Notmaßnahme schon beendet ist. Ein Umstand, der auch die Richterin Schabert-Zeidler irritierte. „Es könnte sein, dass sich der Bescheid inzwischen erledigt hat“, gab sie zu bedenken. Die Vertreter des Landratsamtes wiesen zunächst die Verantwortung von sich, schließlich hätten nicht sie das

    Das Thema Zehentstadel dürfte sich damit freilich nicht erledigt haben, schon gar nicht für den Kläger. Denn der betont, dass er für die Sanierung gerne seinen Grund zur Verfügung gestellt habe, nicht aber für den nunmehr geplanten Ausbau des Gebäudes. Denn dort soll nach seinen Angaben unter anderem ein Veranstaltungsraum für fast 200 Besucher entstehen – und im hinteren Bereich ein moderner Anbau mit Treppenhaus und Aufzug, der über eine gläserne Brücke mit dem Stadel verbunden werden soll. Entsprechende Entwürfe finden sich auch auf der Website eines Architekturbüros. Dieser Anbau würde offenbar ebenfalls direkt an der Grundstücksgrenze des Klägers stehen. Eine Baugenehmigung liegt bisher aber nicht vor. Richterin Schabert-Zeidler betonte zwar in Richtung des Nachbarn, dass es dabei um eine ganz andere Sache als in dem Verfahren gehe; ein wenig kritisch blickte sie aber schon auf die Pläne, welche die Amtsvertreter mitgebracht hatten: „Das wird spannend“, sagte die Richterin. „Da sind doch viele Hürden drin.“

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