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Au: Sicherheitsmann steht vor Gericht: Hat er beim Fasching in Au überreagiert?

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Sicherheitsmann steht vor Gericht: Hat er beim Fasching in Au überreagiert?

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    Der Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Neu-Ulm eingelegt.
    Der Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Neu-Ulm eingelegt. Foto: Alexander Kaya

    Die Stimmung ist ausgelassen in Au. Der Faschingsumzug ist vorüber, Hunderte Besucher wollen feiern, tanzen, Spaß haben. Doch dann kippt die Stimmung vor der Josef-Weikmann-Halle: Ein angetrunkener, jüngerer Mann liegt am Boden, tritt um sich. Ein Security-Mitarbeiter ist über ihn gebeugt – und schlägt zu. Andere Besucher recken ihre Köpfe, um das Geschehen zu beobachten. „Es war schlimm für mich, das zu sehen. Ich hab gerufen: Muss das sein?“, sagt eine Frau rückblickend. Hat der Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma der Situation angemessen gehandelt oder überreagiert?

    Der Vorfall ereignete sich vor fast genau einem Jahr, im Januar 2018 – und hatte ein juristisches Nachspiel. Der Security-Mitarbeiter wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung angeklagt. Im September verhängte das Amtsgericht Neu-Ulm eine Geldstrafe in Höhe von mehr als 3000 Euro. Der Mann mittleren Alters legte Berufung gegen das Urteil ein, ebenso die Staatsanwaltschaft. Am Freitag stehen sich die Beteiligten am Landgericht in Memmingen erneut gegenüber. Es gilt, noch einmal zu rekonstruieren, was sich an jenem frühen Abend zugetragen hat. Da die Tat jedoch Monate zurückliegt, weichen die Aussagen der Zeugen und des Angeklagten teils voneinander ab.

    Wie es sich darstellt, hatte der junge Mann – mit rund ein Promille Alkohol intus – den recht schmalen Ausgang der Weikmann-Halle blockiert, wo ein reges Kommen und Gehen herrschte. Als sich der Faschingsbesucher trotz Aufforderungen der dort eingesetzten Sicherheitsleute weigerte, den Veranstaltungsort zu verlassen, wurde er ein paar Meter weiter weg gebracht. „Niemand kam mehr raus. Man muss ja schauen, dass nichts passiert“, erklärt der Angeklagte vor dem Schöffengericht. Der Heranwachsende wollte sich jedoch losreißen, pöbelte offenbar. Daraufhin brachte ihn der Angeklagte zu Boden, wo der junge Mann um sich trat. Der Security-Mitarbeiter, der über ihn gebeugt war, schlug ihn daraufhin ins Gesicht. Ob mit der Faust oder der flachen Hand, ob zweimal oder öfter, bleibt in der aktuellen Verhandlung unklar. Zwei Kollegen fixierten den Betrunkenen schließlich am Boden, bis die vom Sicherheitsdienst alarmierte Polizei eintraf. Wegen Verletzungen – der Richter spricht von Prellungen und einer Gehirnerschütterung – wurde das Opfer im Krankenhaus behandelt.

    Zeugen sind empört über Schläge

    Inwiefern der alkoholisierte Mann die Schläge provoziert hatte und ob seine Fußtritte andere hätten treffen können, bleibt vage. Der Security-Mitarbeiter jedenfalls sagt aus, dass er zuvor selbst geschlagen worden sei. Er habe Anzeige erstattet, was nun „nirgends auftaucht“. Der Richter äußert sich dazu nicht in der Verhandlung. Dass er zugeschlagen hat, bestreitet der Mitarbeiter nicht. Er betont allerdings, er habe sich in seiner mehr als 25-jährigen Erfahrung in der Branche „nie etwas zuschulden kommen lassen“.

    Um den Vorfall zu beurteilen, hört der Richter sich die Aussagen von vier Zeugen an. Dazu gehört etwa ein Ehepaar, das damals vor der Weikmann-Halle auf seine Tochter gewartet hatte. „Dass er so zugeschlagen hat – nicht nur einmal – stand in keinem Verhältnis, fanden wir“, sagt der Mann. Seiner Frau habe der Security-Mitarbeiter entgegnet, sie solle sich raushalten, sie wisse nicht, was vorgefallen ist. Ein anderer Faschingsbesucher sagt im Zeugenstand: „Das hätte man vielleicht auch anders regeln können.“ Ein weiterer junger Mann findet, dass professionelles Verhalten anders aussehe – aber auch, dass das Opfer hätte Ruhe geben und heimgehen sollen.

    Dass sich die Schilderungen des Geschehens nach einem Jahr unterscheiden können, sei normal, sagt der Richter. „Was ich aber aufschlussreich finde: Dass bisher alle Zeugen empört waren.“

    Er legt dem Angeklagten nahe, seine Berufung zurückzuziehen. Mit der verhängten Geldstrafe sei er „nicht schlecht bedient“ – zumal das Verhalten des Opfers bei der Strafe durchaus seine Berücksichtigung gefunden habe. Der Angeklagte und sein Verteidiger sprechen sich in einer kurzen Pause ab und ziehen die Berufung zurück, ebenso der Staatsanwalt. Die restlichen Zeugen werden am Landgericht nicht mehr verhört.

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