Nicht zum ersten Mal hat sich der Babenhauser Marktrat mit einer Baufrage beziehungsweise dem Erlass eines Vorbescheids für den Bau von Mehrfamilienhäusern westlich der Ulmer Straße befasst. Dieses Mal scheitert das Vorhaben – zumindest vorerst – an einer überlangen Garagenfront, die zudem außerhalb der Baugrenzen liegt. Außerdem gab es keine Befreiung von der in diesem Baugebiet vorgeschriebenen Zweigeschossigkeit.
Antrag