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Altenstadt: Prozess: Mann soll Ex-Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben

Altenstadt

Prozess: Mann soll Ex-Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben

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    Eifersucht kann schnell gefährlich werden: Das zeigt der Fall eines 54-Jährigen, der in Altenstadt seine Ex-Partnerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und geschlagen haben soll. Jetzt steht der Mann wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung vor Gericht.
    Eifersucht kann schnell gefährlich werden: Das zeigt der Fall eines 54-Jährigen, der in Altenstadt seine Ex-Partnerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und geschlagen haben soll. Jetzt steht der Mann wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung vor Gericht. Foto: Symbolfoto Jan-Philipp Strobel, dpa

    Rasend vor Eifersucht soll er seine Ex-Freundin gewürgt, geschlagen und bedroht haben. Diese schweren Vorwürfe erhebt das Landgericht Memmingen gegen einen 54-Jährigen aus dem Landkreis Biberach. Am Montag hat dort der Prozess gegen den Mann begonnen, der laut Anklage bei der Attacke im Juni 2019 in Altenstadt seine Ex-Freundin beinahe getötet hat. Er ist deshalb unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung angeklagt.

    Wegen Corona: Verfahren finden nur noch in unaufschiebbaren Fällen statt

    Es ist eine der wenigen Verhandlungen, die derzeit noch am Landgericht stattfinden. Denn dort werden während der Corona-Krise nur unaufschiebbare Prozesse geführt. Ein Beschleunigungsgebot gelte für Strafverfahren, in denen es Fristen gebe, sagt Pressesprecher Jürgen Brinkmann. Und er erklärt dazu: „Nicht dass jemand eigentlich einen Freispruch bekommen würde, aber noch monatelang in Untersuchungshaft sitzt.“ Zivilprozesse seien zurzeit ganz ausgesetzt und würden nur in absoluten Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei einer einstweiligen Verfügung, stattfinden.

    Jeder, der das Gerichtsgebäude betritt, muss sich registrieren lassen, um im Falle einer Ansteckung im Gericht informiert werden zu können. Die Sicherheit der Angestellten und Besucher werde außerdem durch aufgestellte Desinfektionsmittelspender gewährleistet, sagt Brinkmann. Im Sitzungssaal gelten die gängigen Mindestabstände. Doch davon abgesehen dürften Besucher zu den Prozessen, die Öffentlichkeit werde nach wie vor gewahrt, ergänzt der Sprecher.

    Die Tat geschah bei einem gemeinsamen Ausflug

    Im Prozess gegen den Angeklagten aus dem Landkreis Biberach wegen des Vorfalls in Altenstadt wird am Montag nur die Anklageschrift verlesen. Es sitzt niemand in den Besucherreihen. Der 54-Jährige beantwortet die Fragen des Vorsitzenden Richters Stefan Stoschek und gibt an, Geschäftsführer von einem Tanzcafé zu sein. Seine grauen Haare sind zerzaust, der Blick durch die dicke Brille fest auf die Richterbank gerichtet.

    Laut der Anklageschrift, die Staatsanwalt Sebastian Murer vorträgt, war der 54-Jährige seit 2017 in einer Beziehung mit der Frau. Im vergangenen Jahr nicht mehr, jedoch seien die beiden noch eng befreundet gewesen. Am 22. Juni 2019 hatte die Frau den Ausführungen des Staatsanwalts zufolge den Angeklagten mit ihrem Auto abgeholt und sie waren gemeinsam in einem Baumarkt einkaufen gewesen. Im Anschluss gingen sie in eine Gaststätte in Altenstadt, setzten sich dort auf die Terrasse und bestellten Getränke.

    Der Auslöser: Sie weigerte sich, ihm ihr Handy zu zeigen

    Dann gerieten beide laut Anklageschrift in Streit. Der Angeklagte vermutete wohl, dass seine Freundin ein Verhältnis mit einem anderen hat, da sie mit dem anderen Mann angeblich viel Zeit verbracht hatte. Die Ex-Partnerin wies den Vorwurf zurück, weigerte sich aber, dem 54-Jährigen die Chatverläufe auf ihrem Handys zu zeigen. Daraufhin soll der Angeklagte zornig geworden sein und gedroht haben: „Gott werde dich strafen.“ Der tätliche Angriff erfolgte Murer zufolge nur kurze Zeit später, als beide in das Auto der Frau einstiegen. Der Angeklagte soll völlig überraschend seine Ex-Freundin am Oberkörper gepackt, sie über die Mittelkonsole gezogen und ihren Kopf in seiner Armbeuge eingeklemmt haben.

    Dabei soll er sie aufgefordert haben, ihr Handy zu entsperren. Als sie dies verweigerte, soll er mit seinem Arm so fest auf ihre Kehle gedrückt haben, dass die Frau ihr Bewusstsein verlor. Laut Anklage würgte der Mann die Frau erneut, als sie wieder zu sich gekommen war. Zusätzlich schlug er sie demnach dreimal mit der Faust auf den Kopf – mit der Absicht, sie zu töten. Der Staatsanwalt zitierte den 54-Jährigen mit folgenden Worten: „Jetzt brauchst du dein Handy auch nicht mehr entsperren.“

    Erst als sie ihn biss, ließ er von ihr ab

    Der Frau war es Murers weiteren Angaben nach gelungen, mit dem Fuß die Autotür zu öffnen und die Hupe zu drücken. Der Angeklagte ließ aber erst von ihr ab, als sie ihn in den Unterarm biss. Dann flüchtete der 54-Jährige. Die Frau setzte daraufhin in der Gaststätte einen Notruf ab. Sie erlitt schwere Verletzungen, unter anderem ein Würgetrauma, Schwellungen der Halsmuskulatur, Stauungsblutungen in den Augen und eine Schädelprellung durch die Schläge.

    Der Angeklagte hat sich am ersten Prozesstag in Memmingen noch nicht zu den schweren Vorwürfen geäußert. Das Verfahren wird am 20. April am Landgericht fortgesetzt.

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