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Altenstadt: Ex-Freundin bewusstlos gewürgt: Vier Jahre Haft für den Täter

Altenstadt

Ex-Freundin bewusstlos gewürgt: Vier Jahre Haft für den Täter

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    Eifersucht kann schnell gefährlich werden: Das zeigt der Fall eines 54-Jährigen, der in Altenstadt seine Ex-Partnerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und geschlagen haben soll.
    Eifersucht kann schnell gefährlich werden: Das zeigt der Fall eines 54-Jährigen, der in Altenstadt seine Ex-Partnerin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und geschlagen haben soll.

    Dass der Ausflug ein so gewaltsames Ende nimmt, ist nicht absehbar. Sie sitzen nach einem Einkaufsbummel im Illerstüble in Altenstadt, er trinkt Bier, sie ein Glas Wein. Sie streiten. Der Mann vermutet, dass ihm seine Ex-Freundin eine neue Beziehung verschweigt – mit einem Tänzer aus dem Lokal, in dem sie beide arbeiten. Die Frau weint. Sie steht auf, bezahlt die Rechnung und sagt: „Ich fahre jetzt, komm mit oder bleib hier.“ Er geht ihr hinterher.

    Von der Anklage wegen versuchten Mordes nimmt der Staatsanwalt Abstand

    Wegen des Angriffs, der direkt auf diesen Streit am 22. Juni vergangenen Jahres folgte, war ein 54-Jähriger aus dem Landkreis Biberach vor dem Landgericht in Memmingen angeklagt. Nach neun Prozesstagen fiel am Freitag das Urteil: vier Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung. Der Mann war wegen versuchten Mordes angeklagt worden. Doch davon nahm die Staatsanwaltschaft am Ende Abstand.

    Staatsanwalt Sebastian Murer schildert den genauen Tathergang. Im Auto soll der 54-Jährige seine Ex-Freundin unvermittelt zu sich gezogen und gewürgt haben. Sie wurde bewusstlos. Als sie zu sich kam, forderte er sie vehement dazu auf, ihm ihre Chatverläufe zu zeigen. Sie weigerte sich, daraufhin soll ihr der Mann dreimal mit der Faust auf den Schädel geschlagen und gesagt haben: „Jetzt brauchst du dein Handy auch nicht mehr entsperren.“ Daraufhin soll er sie erneut gewürgt haben, eventuell mit einer Hundeleine, doch das konnte nicht bestätigt werden.

    Seine Aussage ersparte der Geschädigten, selbst vor Gericht zu erscheinen

    Der Angeklagte zeigte sich in der Verhandlung voll geständig, seine Aussagen deckten sich mit denen des Opfers. Das ersparte der Geschädigten, selbst vor Gericht zu erscheinen. Denn die Frau war bereits zu Prozessbeginn schwer erkrankt und verstarb vor wenigen Tagen.

    Vor ihrem Tod hatte der Angeklagte noch mit seinem Rechtsanwalt eine Entschuldigung verfasst und ihr einen Ausgleich mit einem Schmerzensgeld von 5000 Euro angeboten, den die Geschädigte annahm. Richter Stoschek zufolge wäre es der schwer kranken Frau nicht um das Geld gegangen, sondern um Friedensstiftung.

    Warum sich das Gericht für schwere Körperverletzung als Tatbestand entschied

    Das Verhalten des Angeklagten im Prozess, sowie ein entscheidendes Detail im Tathergang, mildern das Strafmaß. Als der 54-Jährige die Frau im Auto erneut würgte, soll sie sich mit allen Kräften gewehrt haben, um sich getreten und den Mann in den Unterarm gebissen haben. Daraufhin ließ er von ihr ab und sie konnte fliehen. Die Kammer wertet das als ein freiwilliges Abbrechen des Vorhabens und die Tat insgesamt nicht als versuchte Tötung.

    Trotzdem sei der Angriff eine massive Straftat gewesen. Die Frau habe Stauungsblutungen in den Augen erlitten, eine Schädelprellung und ein Würgetrauma. „Sie hat in Todesangst um ihr Leben gekämpft“, sagt Stoschek. Eine Zeugin, die mit der Geschädigten im Tanzlokal bedient hatte, ist von der Brutalität schockiert. „Sie hat mir erzählt, dass sie kurz vor der Bewusstlosigkeit noch an ihre Kinder dachte.“ Später soll sie monatelang schlecht geschlafen und sich im Dunkeln gefürchtet haben.

    Auch vor der Attacke konfrontierte er sie mit seiner ständigen Eifersucht

    Bereits vor der Attacke habe sie der 54-Jährige mit seiner Eifersucht konfrontiert und ihr verletzende Nachrichten geschrieben. „Alles Gute mit deinem Hurenbock“, zitiert Stoschek aus dem Chatverlauf. Die Frau, die kein Verhältnis mit dem besagten Tänzer hatte, habe stets besonnen reagiert, die Vorwürfe abgestritten und das freundschaftliche Verhältnis fortgeführt.

    Dass er im Unrecht war, habe der Angeklagte jetzt begriffen. Während der Urteilsverkündung erfährt er von dem Tod der Frau. Am Ende möchte er sich zu seiner Tat äußern. Tränen laufen ihm übers Gesicht, seine Hände zittern. „Es tut mir unendlich leid“, bringt er hervor. „Ich wünschte, ich könnte es rückgängig machen. Aber das geht nicht.“

    Hier finden Sie Informationen zu den vergangenen Prozesstagen:

    Prozess: Mann soll Ex-Freundin bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben

    Prozess: Angeklagter spricht von schwierigem Lebensweg

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