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Altenstadt: Bau einer Riesen-Fotovoltaikanlage bei Altenstadt rückt näher

Altenstadt

Bau einer Riesen-Fotovoltaikanlage bei Altenstadt rückt näher

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    Zwischen Illereichen und Herrenstetten soll eine Fotovoltaikanlage errichtet werden.
    Zwischen Illereichen und Herrenstetten soll eine Fotovoltaikanlage errichtet werden. Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

    Nicht erst seit der Bundestagswahl stehen Klima- und Umweltschutz weit vorne auf der Agenda fast aller politischen Parteien. Das Schlagwort "Erneuerbare Energien" fällt dabei oft im selben Atemzug. Ob Windkraft oder Solarenergie: In Deutschland wurde dahingehend bereits einiges getan. Auch im Kreis Neu-Ulm soll bald ein neues Projekt umgesetzt werden, dass grünen Strom produziert. Entlang der Autobahn A7 soll zwischen den Orten Illereichen und Herrenstetten eine Fotovoltaikanlage auf einer Fläche von rund 20 Hektar errichtet werden.

    Bauherr des Projekts ist die Schmid & Brugger GmbH. Das Unternehmen hat seit rund 20 Jahren Erfahrung mit dem Bau und Betrieb von Fotovoltaikanlagen und Solarparks. Das Leistungsvolumen der Anlage nahe Altenstadt ist auf rund 19,6 Megawatt ausgelegt. Mehr als 36.000 Solarmodule mit einer Leistung von 540 Watt, 75 Wechselrichter und insgesamt sieben Transformatorstationen sollen auf dem Standortgelände verbaut werden. Die für das Projekt notwendige Kabeltrasse wird rund 2,5 Kilometer sein. Der über die Anlage gewonnene Strom wird dann im Umspannwerk in Untereichen eingespeist, wo auch die Übergabestation gebaut werden soll.

    Die Planung des Projekts in Altenstadt lief bisher einwandfrei

    Die Kabeltrasse bringe einige außergewöhnliche Herausforderungen mit sich, sagt Armin Schmid von Schmid & Brugger. Die Kabelführung werde auf dem Weg ins Umspannwerk unter der Staatsstraße, unter dem Bach und auch unter der Bahnlinie Ulm-Kempten hindurchgeführt werden müssen. Diese werde sicherlich keine leichte Aufgabe, so Schmid. Zudem musste das Unternehmen im Zuge des Bauleitverfahrens rund 3,5 Hektar an Ausgleichsflächen nachweisen.

    Als optimal könne jedenfalls das Zusammenwirken von Marktgemeinderat, Grundstücksbesitzern und den Initiatoren bezeichnet werden, betont Schmid. Alle Beschlüsse im Marktgemeinderat bezüglich des Solarparks wurden bislang einstimmig gefasst. "Das haben wir in der Form noch nicht erlebt. Da alle an einem Strang gezogen haben, ist das Projekt bislang nahezu ideal in die Umsetzungsphase gestartet", so Schmid.

    PV-Anlage muss Platz für einen möglichen Autobahnausbau lassen

    Von mehreren Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen in Bezug auf den Bau der Fotovoltaikanlage vorgebracht. Der Geograf Peter Wolpert vom Ingenieurbüro Kling Consult ging im Rahmen einer Marktgemeinderatssitzung auf verschiedene Aspekte ein. So wurde ausgeführt, dass durch den Bau der PV-Anlage landwirtschaftliche Nutzflächen verloren gehen. Im Beschlussvorschlag heißt es dazu unter anderem: "Der Markt Altenstadt gewichtet die verfolgten städtebaulichen Ziele, allen voran den Beitrag der Planung zum Klimaschutz, vorliegend höher als den vorübergehenden Entzug landwirtschaftlicher Nutzflächen."

    Darüber hinaus wurden Anregungen des Fernstraßen-Bundesamtes thematisiert. So darf die PV-Anlage nicht in einer Entfernung bis zu 40 Metern, gemessen vom äußeren befestigten Rand der Fahrbahn, gebaut werden. Dies geht unter anderem damit einher, dass so ein sechsspuriger Ausbau der Autobahn A7 weiterhin möglich wäre. Laut Wolpert gibt es dafür sogar schon Planungen. Wie belastbar und stichhaltig diese seien, wisse man aktuell nicht. Daher könne derzeit auch noch keine klare Aussage über die Inanspruchnahme der angrenzenden Flächen getroffen werden.

    Auch der Brandschutz muss beim Bau der PV-Anlage berücksichtigt werden

    Eine weiterer Hinweis kommt von der Kreisbrandinspektion Neu-Ulm. Demnach ist die Versorgung mit Löschwasser als nicht ausreichend anzusehen. Die Entfernung zu einer Löschwasserentnahme aus dem Trinkwassernetz am Ortsrand von Tiefenbach ist mit 1.100 bis 1.200 Meter als nicht geeignet zu werten. Hierzu heißt es in einer Beschlussvorlage unter anderem, dass eine PV-Anlage im Außenbereich hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes nicht mit einem typischen Baugebiet zu vergleichen sei und nur eine sehr geringe Brandlast aufweise.

    Auch die Bereitstellung von Löschwasser könne ermöglicht werden. Zudem wird angeführt, dass im Brandfall lediglich Sachschäden zu Lasten des Anlagenbetreibers zu befürchten wären und eine Gefahr für Leib und Leben oder umliegende Gebäude aufgrund der Lage abseits von Siedlungsflächen ausgeschlossen sei. Sollte es gegebenenfalls zu einem Einsatz kommen, stünden die bereits vorhandenen Wirtschaftswege zu Verfügung, die während der Errichtungsphase von den Baustellenfahrzeugen genutzt werden.

    Ferner wurde über mögliche Blendwirkungen, Naturschutz- und Landschaftspflegeaspekte sowie über die am Westrand des Plangebiets verlaufenden Gasleitungen gesprochen. Gerade bei Letzterem muss Wolpert zufolge in der Bauphase eine Abstimmung mit der Betreiberfirma erfolgen, um eine Beeinträchtigung dieser Leitungen auszuschließen. Die Marktgemeinderäte stimmten allen vorgestellten Beschlussvorschlägen einstimmig zu.

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