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Altenstadt: Altenstadter Satzung darf nicht zu Tiefgaragen verpflichten

Altenstadt

Altenstadter Satzung darf nicht zu Tiefgaragen verpflichten

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    Altenstadt sucht nach einer Lösung für die Stellplatzproblematik in der Gemeinde.
    Altenstadt sucht nach einer Lösung für die Stellplatzproblematik in der Gemeinde. Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

    Dass nicht so weitergeparkt werden kann wie bisher – darüber ist sich der Altenstadter Gemeinderat einig. Vielerorts reichten die Parkmöglichkeiten nicht aus, und bei neuen Bauprojekten würde oft nur auf Profit und nicht auf den Verkehr oder Begrünung geachtet. Doch die Lösungsvorschläge, die bei der Sitzung Ende Mai diskutiert worden waren, sind Bürgermeister Wolfgang Höß zufolge nicht umsetzbar.

    Ab einer bestimmten Wohnungszahl verpflichtend eine Tiefgarage?

    Das betrifft den Antrag von Gemeinderat Harald Stölzle, bei Bauprojekten ab fünf Wohneinheiten eine Tiefgarage verpflichtend zu machen, ebenso wie die Überlegungen zu der prozentual geregelten, maximalen Bebauung eines Grundstücks. Beide Ideen verstießen Höß zufolge gegen die Bayerische Bauordnung. Stölzle zog daraufhin seinen Antrag zurück.

    Diese Schlussfolgerung geht aus den Recherchen hervor, die Höß seit der vergangenen Sitzung angestellt hatte. Er schlägt vor, die zwei verbliebenen Optionen im Gemeinderat zu diskutieren: Die Stellplatzanzahl könne entweder von der Wohnungszahl oder der Wohnfläche bestimmt werden.

    So diskutierte der Gemeinderat in Altenstadt zunächst über die Stellplatzproblematik: Lösung für Parkplatz-Problem: Künftig mehr Tiefgaragen?

    Vor allem Großprojekte verursachen Parkprobleme

    Die Probleme betrafen laut Höß vor allem Großprojekte, nicht Einfamilienhäuser. Denn beim Geschoßwohnungsbau seien die Bauherren anschließend nicht die Nutzer der Wohnungen. Demnach verfolgten sie hauptsächlich wirtschaftlichen Gewinn in maximaler Ausnutzung der Grundstücke. Die Begrünung oder der Nahverkehr interessiere die meisten nicht.

    Einige Gemeinderäte befürchten, dass Stellplätze fremd verkauft werden könnten. Dies entkräftet Gemeinderat Stölzle: „Plätze dürfen nicht frei verkauft werden, sonst droht ein Verlust der Baugenehmigung.“ Vermietet werden dürften Stellplätze allerdings. Wichtig wäre es ihm zufolge, das als Gemeinde genau zu beobachten.

    Wo Ausnahmen von den Stellplatzvorschriften gemacht werden können

    Gemeinderat Hubert Berger schloss sich dem an und forderte, dass Stellplätze auf dem gleichen Grundstück und nicht weit entfernt sind. So könne man möglichen Ablösen entgegenwirken. Bürgermeister Höß stimmte dem zu, und wies darauf hin, dass es Bereiche gibt, wo das nicht möglich ist: so etwa im Kern von Altenstadt. Dort gebe es für Parkplätze auf dem eigenen Grundstück nicht genügend Raum. Hierfür könnten jedoch Ausnahmen gemacht werden.

    Höß merkte darüber hinaus an, dass bei einer Änderung der Stellplatzsatzung Fahrräder berücksichtigt werden müssen. Diese nähmen mehr und mehr Platz ein. Vor allem E-Bikes bräuchten laut Höß eine besondere Aufbewahrung und würden in vielen Haushalten immer relevanter.

    So können im Rahmen der Satzung andere Stellplatzvarianten erreicht werden

    Gemeinderätin Bernadette Cray wies darüber hinaus darauf hin, dass das Parkplatzproblem auf zu viele Autos zurückgehe. Sie kritisiert den unzureichend ausgebauten öffentlichen Nahverkehr in und um Altenstadt herum. Es wäre Höß zufolge möglich, Stellplätze durch Bepflanzung aufzulockern. Durch eine klar geregelte Satzung könne man so andere Stellplatzvarianten erzwingen, die nicht zwangsläufig das gesamte Grundstück zupflasterten.

    Der Gemeinderat einigte sich darauf, dass die Fraktionen einen Katalog mit möglichen Stellplatzzahlen für bestimmte Gebäudearten ausfüllen. Die Ergebnisse könne man Höß zufolge in der nächsten Sitzung diskutieren und die Satzung Ende Juli daran anpassen.

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