Wegen Vortäuschens einer Straftat hat das Amtsgericht Neu-Ulm am Dienstag einen 46 Jahre alten Privatdetektiv zu einer Geldstrafe in Höhe von 875 Euro (25 Tagessätze zu 35 Euro) verurteilt. Der Dietenheimer war von der Staatsanwaltschaft auch wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt worden. Dieser Punkt wurde aber eingestellt.
Alb-Donau-Kreis