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Ärger über Ratssitzungen in Corona-Zeiten: „Das geht an der Realität vorbei“
![Selten sieht man noch so viele Menschen versammelt: In Stadt- und Gemeinderäten ist das nach der bayerischen Gemeindeverordnung sogar so vorgeschrieben. Das Foto zeigt den Stadtrat von Illertissen Ende April des vergangenen Jahres. Selten sieht man noch so viele Menschen versammelt: In Stadt- und Gemeinderäten ist das nach der bayerischen Gemeindeverordnung sogar so vorgeschrieben. Das Foto zeigt den Stadtrat von Illertissen Ende April des vergangenen Jahres.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674144167-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Plus Gemeinde- und Stadträte dürfen nur in Sitzungen abstimmen – auch in Zeiten von Corona. Das erzeugt in einzelnen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm Wut auf das bayerische Innenministerium.
Viele Kommunen fürchten das Risiko, der Markt Altenstadt hat den Fall bereits erlebt: Ende November wurde ein Gemeinderat positiv auf das Coronavirus getestet – am Tag nach einer Sitzung mit 23 anwesenden Personen. Bürgermeister Wolfgang Höß ist heute noch verärgert.
Der Grund für seinen Unmut ist Artikel 47 der bayerischen Gemeindeordnung. Es ist ein simpler Satz: „Der Gemeinderat beschließt in Sitzungen.“ Unter normalen Umständen völlig angemessen, aber in Corona-Zeiten?
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