Die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers im schwäbischen Gundremmingen wird nicht aufgehoben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat erneut eine entsprechende Klage abgewiesen. Die Richterinnen und Richter hatten über die Klagen von Grundstückseigentümern aus der Umgebung des Kernkraftwerks zu entscheiden.
Zwischenlager