Nach dem Jahrhunderthochwasser im Landkreis Günzburg fangen die Aufräumarbeiten an. Übrig bleiben viele Fragen bei den Bewohnerinnen und Bewohnern. Hier gibt's die wichtigsten Informationen auf einen Blick.
Was ist generell zu beachten?
Die Lage hat sich in vielen Bereichen des Landkreises wieder entspannt, dennoch sollte man sich auf dem Laufenden halten - insbesondere die Informationen der Kommunen sind wichtig. Eine Liste mit Straßensperren gibt es auf der Seite des Landkreises unter www.landkreis-guenzburg.de, sie wird so aktuell wie möglich gehalten.
Vor einem Spaziergang an den Gewässern wird nach wie vor abgeraten: An den Uferbereichen könnte es zu Unterspülungen oder Abbrüchen kommen, die nach wie vor starke Strömung ist auch für gute Schwimmerinnen und Schwimmer lebensgefährlich. Die Forstbetriebsgemeinschaft Günzburg-Krumbach warnt davor, Wälder zu betreten. Das gelte insbesondere für Waldbesitzer, die sich ein Bild der entstandenen Schäden machen wollen: Sie sollen lieber noch ein paar Tage abwarten, da die Gefahr im Wald aktuell nicht einzuschätzen sei.
Der Stromversorger LEW warnt davor, überflutete Bereiche zu betreten. Besonders von elektrischen Anlagen im öffentlichen Bereich, etwa Stromleitungen und Ortsnetzstationen, sollte man sich bei Überschwemmungen fernhalten. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel wie Hausanschlusskästen, Verteilerschränke und Zähleranlagen (insbesondere im Kellerbereich) können ebenfalls eine Gefahr darstellen.
Wo gibt es Hilfen?
Bei akuten Notlagen kann wie üblich der Notruf 112 gewählt werden; bei medizinisch dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116117.
Das zentrale Bürgertelefon im Landratsamt Günzburg ist unter der Nummer 08221/95333 für Informationen und Hilfestellung erreichbar. Es wurde außerdem für vom Hochwasser Betroffene eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: Unter hochwasser@landkreis-guenzburg.de steht das Landratsamt für Fragen zur Verfügung. Auch auf der Homepage des Landratsamts wird stetig über die aktuelle Lage aufgeklärt, über die sozialen Medien gibt's kurze Inputs von den Kommunen und dem Landratsamt. Oft lohnt sich hier ein Blick auf Facebook oder Instagram.
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises halten im Katastrophenfall zusammen: Viele Menschen bieten ihre Hilfe an und unterstützen Betroffene. Sei es mit einer Pumpe, einer Notunterkunft oder mit einem warmen Getränk. Eine Gelegenheit zum Austausch gibt's auf unserem Günzburger Instagram Auftritt, auf dem Günzburger Facebook-Account oder über die Facebook-Seite der Mittelschwäbischen Nachrichten.
Wie kann ich selbst helfen?
Der BRK Kreisverband Günzburg hat ein Spendenkonto für die Opfer des aktuellen Hochwassers eingerichtet. Spenden können mit dem Verwendungszweck „Hochwasser“ auf das Konto des BRK bei der Sparkasse Günzburg-Krumbach mit der IBAN DE13 7205 1840 0240 008946 überwiesen werden.
Entgegen anderslautender Meldungen werden im Moment laut Landratsamt keine Sachspenden für die Flutopfer an den Notunterkünften des Landkreises in Günzburg benötigt. Die Bürger werden aufgefordert, keine Sachspenden an den Notunterkünften abzugeben.
Vom Hochwasser in der Günzburger Unterstadt ist auch die Caritas betroffen, insbesondere die Tafel. Es wird um Spenden und Mithilfe geben, um diese wichtigen Dienste und Angebote für Menschen, die ohnehin schon in einer Notlage leben, so schnell wie möglich wieder öffnen zu können. Das Spendenkonto des Caritasverbandes für die Region Günzburg – Neu-Ulm ist unter www.caritas-guenzburg.de zu finden.
Sind die Schulen geöffnet?
Eine generelle Schulschließung wird es laut dem Schulamtsdirektor Thomas Schulze nicht geben. Dort, wo es möglich ist, soll der Unterricht auch stattfinden. Besteht jedoch eine zu große Gefährdung, etwa bei Wasser im Gebäude, müsse die Schule ausfallen. Die Entscheidung über die Öffnung beziehungsweise Schließung der Schule obliegt dabei der jeweiligen Schulleitung.
Eine aktuelle Liste, welche Grund- und Mittelschulen im Landkreis Günzburg geschlossen bleiben, ist auf der Internetseite des Schulamts veröffentlicht: https://schulamt.landkreis-guenzburg.de/. Die ganze Woche über geschlossen bleibt die Grundschule An der Bleiche. Ist der Schulweg zu problematisch oder kommen die Kinder erst gar nicht aus dem Haus, können sie zu Hause bleiben. Dies beschloss das Schulamt in Abstimmung mit Landrat Reichhart.
Für den Rest der Woche findet kein Unterricht im St.-Thomas-Gymnasium Wettenhausen (Notbetreuung ist eingerichtet) sowie in der Grundschule Günzburg "Auf der Bleiche" statt.
Ob der kommunale Kindergarten oder die Schule offen hat, erfahren Eltern über die NINA Warn-App. Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Verfügung gestellte App für Smartphones dient dazu, der Bevölkerung wichtige Warnmeldungen zukommen zu lassen. Weitere Informationen gibt's über die üblichen Kanäle der Kindergärten und Schulen.
Schulbusse werden fahren, sagt BBS-Chef Josef Brandner. "Also wie üblich an die Bushaltestelle kommen und wenn der Bus noch nicht da ist - einfach warten." Der Schulbus könne sich je nach Straßen- und Verkehrssituation bis zu 15 Minuten verspäten, komme aber sicher. Brandner bittet bei einer Verspätung um Verständnis: "Wir haben unser Fahrpersonal angewiesen, möglichst umsichtig und vorsichtig zu fahren und bei eventueller Unsicherheit stehenzubleiben."
Was muss nun am Haus getan werden?
Grundsätzlich sind Hausbesitzerinnen und -besitzer selbst dafür verantwortlich, die Schäden nach einem Hochwasser zu beheben. In einer Mietwohnung sind die Mieterinnen und Mieter jedoch dazu verpflichtet, die Vermieterin oder den Vermieter schnellstmöglich zu informieren - und müssen bei einer Abwesenheit selbst nötige Maßnahmen ergreifen, um den Schaden gering zu halten.
Steht das Wasser noch im Keller, kommt eine Pumpe zum Einsatz. Ist keine vorhanden oder kann keine ausgeliehen werden, hilft die örtliche Feuerwehr aus. Hierbei bittet Mathias Vogel, Kommandant der Krumbacher Feuerwehr, um Verständnis: "Wir haben gerade viele Baustellen und müssen Prioritäten setzen. Gebäude der kritischen Infrastruktur stehen ganz oben, danach Industrie und Häuser mit vielen Parteien."
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe erinnert daran, unbedingt eine Bestandsaufnahme zu machen - mit einer Kamera. Denn: Bei den Versicherungen müssen Fotos von den Wasserschäden eingereicht werden. Am besten gleich bei der Versicherung melden.
Danach können die Aufräumarbeiten beginnen, Wasserreste und Schlamm müssen aus dem Haus. Das sollte so schnell wie möglich geschehen, da die Feuchtigkeit unbedingt aus den Räumen gezogen werden muss. Sonst drohen Bauschäden oder Schimmel, Flecken erscheinen an den Wänden und Tapeten, Farben und Klebstoffe können sich lösen.
Um einen Austausch von feuchter mit trockener Luft zu erhalten, sollten Fenster und Türen weitestgehend geöffnet bleiben. Dieser Luftaustausch kann mit Wärme beschleunigt werden. Eine hochgedrehte Heizung bei offenem Fenster verursacht jedoch hohe Energiekosten. Daher ist ein Bautrockner zu empfehlen, der über allerhand Webseiten oder in einem Bauhaus gemietet werden kann. Hier kann eine Internetsuche aushelfen.
Wenn jedoch Schadstoffe wie Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Benzin, Öl oder ähnliches freigesetzt wurden, darf das Wasser nicht in die Natur oder den Abfluss gelangen. In diesem Falle muss eine Fachfirma gerufen werden, welche sich um eine sichere Entfernung kümmert. Auch ein Kontrollblick in den Garten oder auf das Feld ist notwendig. Wenn sich die Schadstoffe so weit ausbreiten konnten, sollte das Landratsamt oder das Amt für Landwirtschaft informiert werden.
Je nach Schaden ist eine Überprüfung von Elektrik, Heizöltanks und in besonderen Fällen der Baustatik von Fachleuten nötig. Steht etwa der Öltank schief oder muss er gar abgepumpt werden, hilft die Feuerwehr. Am besten auch an den darauffolgenden Tagen mit wachem Blick durch die Räume laufen, da sich nach Rückgang des Hochwassers Mücken und andere Schädlinge verbreiten können - mitunter im eigenen Haus.
Wo gibt es Trocknungsgeräte?
Um die Bürger, die vom Hochwasser betroffen sind, zu unterstützen, vermittelt der Landkreis Günzburg den Kontakt zu einer Firma, die Trocknungsgeräte bereitstellen kann. Unter dem Link https://www.landkreis-guenzburg.de/hinweise-fuer-betroffene/vermittlung-von-trocknungsgeraeten/ können Betroffene sich registrieren. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage könne es zu Wartezeiten kommen. Die Kosten müssen von den Bürgern selbst getragen werden.
Wo kann ich den Müll entsorgen?
Die reguläre Müllabfuhr kann in den meisten Gebieten in den nächsten Tagen wie geplant stattfinden. Sollte auf Grund von Straßensperrungen eine Abholung nicht möglich sein, wird diese zeitnah nachgeholt.
Der Landkreis Günzburg öffnet etliche Wertstoffhöfe, teilt das Landratsamt mit. Bürger, die vom Hochwasser betroffen sind, können dort ihren Müll und Schutt kostenfrei abgeben. Bis einschließlich Samstag , 8. Juni, haben Leipheim, Günzburg, Jettingen, Krumbach, Thannhausen und AWZ, Burgau sowie Ziemetshausen von 9 bis 17 Uhr für die Abgabe geöffnet. Ab Mittwoch hat auch der Wertstoffhof in Ichenhausen bis Samstag von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Der Wertstoffhof in Neuburg hat am Freitag und Samstag von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Der Wertstoffhof im Kammeltal hat zu den regulären Zeiten geöffnet, dort wurde die Schutt-Entsorgung vor Ort organisiert. Der Müll muss in den Wertstoffhöfen in Schutt und Elektroschrott getrennt angeliefert beziehungsweise abgeladen werden. In Offingen erfolgt eine Sperrmüll-Abholung, sobald es die Situation zulässt. Weitere Informationen folgen.
Kann das Leitungswasser bedenkenlos getrunken werden?
Die Stadtwerke Günzburg weisen darauf hin, dass es zu Einschränkungen in Bezug auf die Kapazität bei der Trinkwasserversorgung kommen kann. Es wird deshalb gebeten, sich für den Bedarfsfall vorsorglich mit Trinkwasser zu bevorraten. Das Trinkwasser in der Stadt Günzburg muss nicht abgekocht werden, es wird derzeit auch nicht gechlort. Anders lautende Meldungen in den sozialen Netzwerken sind falsch.
In Leipheim wurde bereits am Freitag das Donau-Wasserwerk abgeschaltet, die Trinkwasserversorgung erfolgte deshalb nur über das Wasserwerk auf dem ArealPro, teilte die Stadt mit. Die dortigen Fördermengen sind geringer als der Verbrauch, so dass deshalb immer wieder die Wasserversorgung zeitweise für unbestimmte Zeit abgeschaltet werden muss. So wie am Montag. Leipheimer werden deshalb unbedingt dazu aufgerufen, sich für mehrere Tage mit Mineralwasser zu bevorraten. Wasser-Abgabestellen in Leipheim und Riedheim wurden eingerichtet. Sollte das Trinkwasser wieder verfügbar sein, müsse es für die Lebensmittelzubereitung sowie als Spülwasser für Ess-, Trink- und Milchgeschirr abgekocht werden. Es bestehe jedoch keinerlei Gefahr beim Duschen, Waschen, Spülen mit der Spülmaschine (über 60 Grad) oder Ähnlichem. Die Stadt aktualisiert ihre Informationen zum Trinkwasser auf www.leipheim.de.
Darf ich Obst und Gemüse aus dem eigenen Garten essen?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe warnt: Vorerst kein Obst, Gemüse und Salat aus überschwemmten Gebieten essen.
Muss ich noch mit Stromausfällen rechnen?
Landkreisweit ist in einigen Gebieten der Strom ausgefallen oder musste aus Sicherheitsgründen abgeschaltet werden. Die Lechwerke (LEW) teilt am Montagmorgen in einer Pressemitteilung mit, dass sich Unterbrechungen der Stromversorgung vor allem auf Burgau, Offingen und Jettingen beschränken. Es könne zudem Ausfälle innerhalb der Ortsnetze (Niederspannung) in einzelnen Straßenzügen und Haushalten geben. Die Dauer der jeweiligen Ausfälle ist abhängig von der jeweiligen Situation vor Ort. Bei LEW Verteilnetz (LVN) liefen die Arbeiten zur Wiederherstellung der Stromversorgung auf Hochtouren.
Tritt tatsächlich ein Stromausfall ein, sollten laut LEW diese vier Schritte befolgt werden:
- 1. Taschenlampe, batteriebetriebene LED-Leuchten, die Taschenlampen-Funktion auf dem Smartphone, Kerzen, Camping- oder Outdoor-Lampen oder Petroleumlaternen können für Beleuchtung sorgen. Alle elektronischen Geräte, die sich zu Gefahrenquellen entwickeln könnten (Herd, Bügeleisen, Werkzeuge …) vollständig ausschalten. Somit werden auch gefährliche Materialschäden, sobald der Strom wieder fließt, an den Geräten vermieden.
- 2. Auch Elektrogeräte, die nicht benötigt werden, ausschalten. Wenn der Strom wieder fließt, schont dies das Netz und vermeidet eine Überlastung. Tipp: Das Radio oder eine Lampe angeschaltet lassen, so merken Sie sofort, wenn der Strom wieder da ist.
- 3. Überprüfen, ob der Kühlschrank und die Gefriertruhe geschlossen sind. So bleiben Lebensmittel länger haltbar.
- 4. Sich mit einem batteriebetriebenen Radio oder das Handy über Nachrichten zum Stromausfall informieren.
Verhaltenshinweise für den Fall einer Überflutung von Wohngebäuden:
- Bei einer Überflutung: Von elektrischen Anlagen im öffentlichen Bereich, falls diese überflutet sind (Stromleitungen, Ortsnetzstationen), sollte man sich fernhalten. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel wie Hausanschlusskästen, Verteilerschränke und Zähleranlagen, insbesondere im Kellerbereich, können bei Überflutungen eine Gefahr darstellen. Überflutete Bereiche sollten deshalb nicht betreten werden.
- Nach einer Überflutung: Falls ein Hausanschluss oder Zählerschrank unter Wasser stand, muss vor der Wiederinbetriebnahme der Anlage die Überprüfung der Hausinstallation durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Stromversorgung im öffentlichen Netz bereits wiederhergestellt wurde. Bei unsachgemäßer Inbetriebnahme besteht die Gefahr eines elektrischen Schlages oder eines Brandes.
Wo gibt es Hilfe für Unternehmen?
Betroffene Mitgliedsunternehmen erhalten von der IHK Schwaben Beratung sowie Unterstützung, heißt es in einer Pressemitteilung. Über die Hotline 0821/3162888 beziehungsweise per E-Mail an info@schwaben.ihk.de würden alle Anfragen entgegengenommen. Weitere Informations- und Serviceangebote sollen unter www.ihk.de/schwaben veröffentlicht werden.
Hat das Hochwasser Auswirkungen auf die kommende Europawahl?
Je nach Zustand der Wahlräume könnte das Hochwasser auch die üblichen Abläufe der anstehenden Europawahl am 9. Juni verändern. Der vollständige Bericht über den Zustand der Wahlräume liegt jedoch bisher nicht vor - zumal die Hochwassergefahr im nördlichen Landkreis noch nicht gebannt ist.