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Sportrecht: Entspannung beim VfL Günzburg, Jubel beim TSV Balzhausen

Sportrecht

Entspannung beim VfL Günzburg, Jubel beim TSV Balzhausen

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    Auf welche Seite des Netzes der Ball fällt, ist manchmal Glückssache. Die Tischtennisspieler des TSV Balzhausen steigen nun direkt in die Bezirksoberliga auf. Den Umweg über die Relegation machte die Corona-Krise zunichte, den vom Verband zunächst beschlossenen Nichtaufstieg kippte nun das Sportgericht.
    Auf welche Seite des Netzes der Ball fällt, ist manchmal Glückssache. Die Tischtennisspieler des TSV Balzhausen steigen nun direkt in die Bezirksoberliga auf. Den Umweg über die Relegation machte die Corona-Krise zunichte, den vom Verband zunächst beschlossenen Nichtaufstieg kippte nun das Sportgericht. Foto: Ernst Mayer

    Wo es Profiteure gibt, sind Verlierer nicht weit. Das gilt im Sport wie im richtigen Leben. Dass die von beinahe allen Sportverbänden (der Fußball bildet die große Ausnahme) corona-bedingt erfolgten Saisonabbrüche und Meisterschaftswertungen des Frühjahrs 2020 nicht immer und aus jeder Perspektive gerecht ausgefallen sind, ist kein Geheimnis. Manche Vereine fügen sich schweigend in ihr Sport-Schicksal, viele murren vernehmlich und einige klagen.

    Den juristischen Weg geht zum Beispiel HaSpo Bayreuth. Die Oberfranken verloren durch ein Rechenspiel namens „Quotientenregel“ ihre Tabellenführung in der Handball-Bayernliga und mussten dem VfL Günzburg in Sachen Drittliga-Aufstieg den Vortritt lassen. Dagegen wehren sie sich nun in Form eines Einspruchs, der beim zuständigen Bezirkssportgericht Oberbayern liegt.

    "Einmalig" und "besonders einmalig"

    Der Verein argumentiert, zur korrekten Anwendung der als „einmalig“ deklarierten Quotientenregel komme im Fall Bayernliga als „besonders einmalig“ der Umstand, dass die ungleiche Anzahl absolvierter Begegnungen nur aufgrund des Rückzugs der TG Heidingsfeld während der laufenden Runde erfolgte. In dieser Konstellation, so der Tenor des Einspruchs, müssten die in der Herbstrunde und damit noch unter normalen Bedingungen absolvierten Spiele aller Bayernliga-Teams gegen die Unterfranken zwingend in der Wertung bleiben. Dass sich das aus dem Rückzug der TG resultierende spielfreie Wochenende in der Rückrunde für den VfL Günzburg schon vor dem Abbruch der Saison ergeben hat, für HaSpo aber erst danach, sei purer Zufall – und genau den wolle die Quotientenregel ja ausschließen, indem sie die Zahl der erreichten Punkte in Relation zur Zahl der absolvierten Partien setzt.

    Da Günzburg in der Herbstrunde gegen Heidingsfeld verlor, Bayreuth den Kontrahenten aber schlug, ergibt sich für die HaSpo-Verantwortlichen laut Quotientenregel ein anderes Bild. Blieben die genannten Begegnungen nämlich in der Wertung, hätten die Oberfranken (31 Punkte/20 Spiele/1,55 Zähler im Durchschnitt) gegenüber den Schwaben (28/19/1,50) die Nase vorn.

    Armin Spengler sieht's gelassen

    Mit dem Konstrukt der „besonderen Einmaligkeit“ begegnen die Bayreuther auch dem Einwand, die Spielordnung schreibe nun mal die Streichung aller absolvierten Begegnungen einer während der Saison ausgeschiedenen Mannschaft zwingend vor. Genau das ist nun jener Passus, der die Günzburger derzeit ganz ruhig schlafen lässt. VfL-Abteilungsleiter Armin Spengler ist in dieser Frage jedenfalls „völlig entspannt“. Natürlich sei Günzburg in Sachen Heidingsfeld Nutznießer der Streich-Regel. „Aber das Ding war durch, der Bayerische Handball-Verband hat uns zum Meister erklärt und ich gehe davon aus, dass in einem Sportgerichtsverfahren kein anderes Ergebnis rauskommen wird als das jetzige.“

    Wobei der schwäbische Funktionär absolut Verständnis für das Vorgehen der Franken hat. „Dass die Bayreuther versuchen, den letzten Strohhalm zu greifen, ist ihr gutes Recht“, formuliert Spengler. Sollten sie vonseiten der Sportgerichtsbarkeit abgewiesen werden, hält er es sogar für möglich, dass sie noch einen Schritt weiter gehen und die Sache vor einem ordentlichen Gericht klären lassen. Beunruhigung kommt dennoch nicht auf bei Spengler, denn: „Selbst wenn es zu einem außersportlichen Verfahren kommt, werden die Gerichte wohl höchstens vorschlagen, die 3. Liga um Bayreuth aufzustocken.“

    Und die Relegation?

    Gleich mehrere Vereine wollten die Entscheidung des Bayerischen Tischtennis-Verbands (BTTV) zur Wertung der vorzeitig beendeten Spielzeit nicht klaglos hinnehmen. Hier war pauschal vorgesehen, auf Grundlage der Abbruchtabellen Mannschaften auf Aufstiegsplätzen in die nächst höhere und Mannschaften auf Abstiegsplätzen in die nächst tiefere Spielkasse zu schieben. Alle anderen sollten bleiben, wo sie sind. Die Möglichkeit, über den Umweg Relegation aufzusteigen, wurde damit ausgehebelt.

    Zu Unrecht, wie nun das juristische Nachspiel zeigte. Bereits einen Tag nach dem Spruch des Verbandsgerichts korrigierte das Präsidium des BTTV die ursprünglich erfolgte Wertung um den Passus, dass nun zusätzlich zu den Tabellenersten auch Mannschaften auf Relegations-Aufstiegsplätzen künftig auf der nächst höheren Spielebene starten dürfen. Ein Gewinner dieser Wendung ist der TSV Balzhausen, der als Tabellenzweiter der Bezirksliga Süd zum ersten Mal in der Vereinsgeschichte in die Bezirksoberliga rotiert. Abteilungsleiter Markus Keisinger freut sich riesig über den nun möglichen Sprung nach oben, den die Mannschaft auf jeden Fall wagen wird, wie er betont. Zu den Klägern in dieser Angelegenheit zählten die Balzhauser allerdings nicht, erläutert der Spartenchef. Man sei zwar traurig gewesen, habe die erste Wertung seitens des BTTV aber akzeptiert. „In diesen Zeiten gibt es wirklich Schlimmeres und der Verband hat sich die Entscheidung ja auch nicht leicht gemacht“, sagt Keisinger.

    Aus Balzhauser Sicht unproblematisch ist auch, was seitens des Verbands durchaus mahnend formuliert wird: Ein Neustart in der Saison 2020/21 mit „normalen“ Gruppengrößen sei nicht zu erreichen, heißt es. Das Überschreiten der Sollstärken wird sich ziemlich sicher in deutlich schärferen Abstiegsregeln niederschlagen.

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