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Fußball: Sportgericht Donau: Türk GB Günzburg haftet für Spielabbruch in Konzenberg

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Sportgericht Donau: Türk GB Günzburg haftet für Spielabbruch in Konzenberg

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    Rote Karte für jene, die Schiedsrichter massiv bedrängen: So ist das aktuelle Urteil des Sportgerichts Donau dem Sinn nach zu verstehen.
    Rote Karte für jene, die Schiedsrichter massiv bedrängen: So ist das aktuelle Urteil des Sportgerichts Donau dem Sinn nach zu verstehen. Foto: Patrick Seeger/dpa (Symbolbild)

    Das Sportgericht des schwäbischen Fußball-Kreises Donau hat den Kreisklasse-Verein Türk GB Günzburg wegen Verschuldens eines Spielabbruchs zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt. Zudem wird die am 30. Oktober 2022 abgebrochene Begegnung der Staffel West 2 bei der SG Röfingen-Konzenberg für den Gastgeber mit 2:0 als gewonnen und für die Günzburger mit 0:2 als verloren gewertet.

    Schiedsrichter Jannik Schönberger (SV Hochwang) brach die bereits in der Schlussphase stehende Partie ab, nachdem er beim Stand von 2:1 für die Günzburger einen Elfmeter gegen Türk GB verhängt hatte. Die Gäste sahen sich ungerechterweise benachteiligt und bedrängten den Unparteiischen derart, dass er sich bedroht fühlte und das Spiel vor der Zeit beendete. 

    Körperliche Übergriffe

    Nach Würdigung des Sachverhalts bestätigte das Sportgericht die schon damals von Anwesenden geschilderten körperlichen Übergriffe; demnach wurde der Unparteiische „durch Spieler des beschuldigten Vereins unter anderem tätlich angegriffen.“ Sportgerichtliche Verfahren zu diesen Einzel-Taten laufen noch. Gäste-Coach Tayfun Yilmaz hatte damals bekräftigt, keiner seiner Spieler sei den Schiedsrichter körperlich angegangen – eine Darstellung, der die Sportrichter eindeutig nicht folgten.

    Und das war nach Erläuterung des Sportgerichts auch gar nicht nötig, um den Spielabbruch zu begründen. Im konkreten Fall habe Schönberger rechtmäßig gehandelt, da er die Partie abbrechen kann, wenn ihre ordnungsgemäße Fortsetzung „wegen ernsthafter Störung nicht mehr gewährleistet ist.“ Ein solcher Eingriff von außen liegt immer dann vor, „wenn der Schiedsrichter, seine Assistenten oder Spieler tätlich angegriffen oder auf sonstige Weise in ihrer Gesundheit oder ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdet werden.“ In der Urteilsbegründung formuliert das Gericht außerdem: „Jeder Verein haftet für seine Spieler, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Mitglieder sowie die ihm zuzurechnenden Anhänger und Zuschauer.“

    Berufung zulässig

    Das Kreissportgericht fällte sein Urteil am 23. November unter dem Vorsitz des Sportrechts-Experten Patrick Richnow. Der Rechtsanwalt ist beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) mit Sitz in München ehrenamtlich als Sportrichter aktiv. Türk GB Günzburg kann gegen das Urteil mit einer Frist von einer Woche ab Verkündung Berufung einlegen. Die Folgen der nach dem Spielabbruch am Sportgelände in Konzenberg abgelaufenen, handfesten Keilerei mit womöglich bis zu 50 Beteiligten sind Sache der Staatsanwaltschaft, nicht der Sportgerichtsbarkeit. 

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