Diese Nachricht wird vor allem die Fußballvereine im Landkreis Günzburg freuen: Künftig sind bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel 100 Zuschauer ohne feste Sitzplatzzuweisung erlaubt, sofern sie andere Regeln wie einen jeweiligen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zum Nachbarn einhalten. Das ergibt sich aus einer erneuten Novellierung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Eine derartige Änderung hatten der Bayerische Landessportverband (BLSV) und der Bayerische Fußball-Verband (BFV) in jüngster Vergangenheit vehement eingefordert.
Viele Fußballplätze im Landkreis Günzburg ohne Sitzplätze
Insgesamt sind bei Sport- und Kulturveranstaltungen im Freien wie bisher höchstens 500 Zuschauer zulässig. An 100 dürfen nun allerdings Stehplätze vergeben werden. Den weiteren 400 müssen wie bisher feste Sitzplätze zugewiesen werden. Dennoch dürfte sich die Neuerung als Quantensprung erweisen, denn gerade im ländlichen Raum gibt es Unmengen von Fußballplätzen, die keine Sitzmöglichkeiten für Zuschauer haben.
BLSV-Präsident Ammon: Maskenpflicht draußen muss auch weg
BLSV-Präsident Jörg Ammon sieht im jetzigen Beschluss einen „wichtigen Einstieg zur Rückkehr in den Vor-Corona-Sportbetrieb“. Wobei aufseiten des Dachverbands durchaus weitere Wünsche bestehen, wie Ammon betont. „Darüber hinaus muss jetzt auch die Maskenpflicht auf Sportstätten im Outdoorbereich aufgegeben werden, so wie es in der Schule ja bereits umgesetzt wird“, sagt er und setzt verstärkend noch das Wort „zeitnah“ hinzu. Einen weiteren Aufruf richtet Ammon an die Kommunen: „Wichtig ist weiter, dass Sport auch im öffentlichen Raum genehmigt und zugelassen wird. Dies ist derzeit bei vielen Sportevents wie etwa Lauf- und Triathlon-Veranstaltungen noch nicht möglich.“ (AZ)