Gut 20 Jahre nach Einführung der Riester-Rente kommen immer mehr Menschen, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, in die Auszahlungsphase. Parallel sind die Beschwerden über die So auch bei Kundinnen und Kunden der Sparkasse Günzburg-Krumbach. Die Sparkasse hat eine Klausel angewandt, die nicht nur irreführend ist, sondern auch unwirksam. Zu dieser Entscheidung ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstagnachmittag gekommen. Damit ist die Revision der Sparkasse nicht erfolgreich gewesen.
Sparkasse Günzburg-Krumbach