Auf der Staatsstraße 2025 zwischen Röfingen und Haldenwang hat die Polizei am Freitagabend einen Roller kontrolliert. Der 56 Jahre alte Fahrer gab an, dass er keinen Führerschein besitzt. Bei der Überprüfung der Papiere des Rollers stellten die Beamten fest: Bei dem Roller handelt es sich nicht um einen fahrerlaubnisfreien Mofaroller, sondern um ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern in der Stunde.
Für die Rollerfahrt bei Röfingen braucht der Mann einen Führerschein
Für diesen Roller ist ein Führerschein nötig. Da der Mann behauptete, der Roller würde nur 20 Kilometer pro Stunde fahren, wurde dieser zur Überprüfung der Geschwindigkeit sichergestellt und zur Polizei Burgau abgeschleppt. (AZ)